Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 15a vom 1.7.2020 Seite 321a bis 332a

Berichtigung der Allgemeinverfügung „Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft“
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Berichtigung der Allgemeinverfügung „Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft“

Berichtigung der Allgemeinverfügung
„Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft

Vom 1. Juli 2020

Die Allgemeinverfügung „Vermeidung weiterer Infektionsgeschehen in Großbetrieben der Fleischwirtschaft“ vom 26. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 322) ist wie folgt zu berichtigen:

1. In Nummer 1 wird nach dem Wort „anderen“ das Wort „vorwiegend“ eingefügt.

2. In Nummer 1.1 Satz 1 werden nach der Angabe „SARS-CoV-2“ die Wörter „durch PCR-Verfahren“ eingefügt.

3. Nummer 1.2 wird wie folgt berichtigt:

a) In Satz 1 wird das Wort „fernblieben“ durch das Wort „fernbleiben“ ersetzt.

b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:
„Außerdem sind sie nochmals über die allgemeinen Hygienemaßnahmen über die richtige Verwendung und die maximale Tragedauer der Mund-Nase-Bedeckung hinzuweisen.“

4. Nummer 1.3 wird wie folgt berichtigt:

a) In Satz 1 wird die Angabe „4“ durch das Wort „vier“ ersetzt.

b) Nach Satz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die vorstehenden Verpflichtungen gelten ausdrücklich zusätzlich neben bestehenden gesetzliche Verpflichtungen und den aus dem Arbeitsschutz folgenden Pflichten.“

5. In Satz 5 der Begründung werden die Wörter „der Beschäftigten“ durch die Wörter „aller auf das Betriebsgelände gelangenden Personen“ ersetzt.

MBl. NRW. 2020 S. 331a