Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 22 vom 27.8.2020 Seite 467 bis 482

Änderung der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/ zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Nordrhein
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Änderung der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/ zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Nordrhein

21220

Änderung
der Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/
zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung
der Ärztekammer Nordrhein

Bekanntmachung

der Ärztekammer Nordrhein

Vom 18. Mai 2020

Der Berufsbildungsausschuss der Ärztekammer Nordrhein hat in schriftlicher Abstimmung vom 18. Mai 2020 folgende Änderung der nach §§ 1 Abs. 4, 54, 56 Abs. 1 i. V. m. § 47 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) erlassenen Fortbildungsprüfungsordnung zur Fachwirtin/zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung der Ärztekammer Nordrhein vom 29. Januar 2010 (n. v.) beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 5. August 2020, AZ: IV B1 G.0107 genehmigt worden ist.

Artikel 1

1. § 7 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin wird auf Antrag von der Ablegung einzelner Prüfungsbestandteile durch die Ärztekammer befreit, wenn er/sie eine andere vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder einer staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss oder einer anderen zuständigen Stelle erfolgreich abgelegt hat und die Anmeldung zur Fortbildungsprüfung innerhalb von zehn Jahren nach der Bekanntgabe des Bestehens der Prüfung erfolgt.“

2. § 34 wird wie folgt gefasst:

„Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.“

Artikel 2

Diese Änderung der Fortbildungsprüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausfertigung:

Düsseldorf, den 11. Juli 2020

Rudolf  H e n k e

- Präsident -

Genehmigt:

Düsseldorf, den 5. August 2020

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Az: IV B1 G.0107

Im Auftrag

S t e n z e l

Die Änderung der Prüfungsordnung wird hiermit ausgefertigt und im Ministerialblatt

für das Land Nordrhein-Westfalen sowie im Rheinischen Ärzteblatt bekannt gemacht.

Düsseldorf, den 14. August 2020

Rudolf  H e n k e

- Präsident –

- MBl. NRW. 2020 S. 474