Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 22 vom 27.8.2020 Seite 467 bis 482

Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz“
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz“

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
ländlicher Wegenetzkonzepte und der ländlichen Bodenordnung
nach dem Flurbereinigungsgesetz“

Runderlass des

Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

- II-8.833.40.00 –

Vom 31. Juli 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 25. Juli 2018 (MBl. NRW. S. 519) wird wie folgt geändert:

In Nummer 3.4.5 Satz 4 wird die Angabe „25 Prozent“ durch die Angabe „20 Prozent“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2020 S. 480