Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 25 vom 24.9.2020 Seite 577 bis 610

Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen „Gründerstipendium. NRW““
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung von innovativen Unternehmensgründungen in Nordrhein-Westfalen „Gründerstipendium. NRW““

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinie über die Gewährung von Stipendien zur Förderung
von innovativen Unternehmensgründungen
in Nordrhein-Westfalen
„Gründerstipendium. NRW““

Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Innovation, Digitalisierung und Energie

Vom 8. September 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 15. Juni 2018 (MBl. NRW. S. 374), der durch den Runderlass vom 22. November 2018 (MBl. NRW. S. 686) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird nach dem Wort „Verwaltungsvorschriften“ die Angabe „vom 10. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 303)“ eingefügt.

b) In Absatz 3 Satz 3 werden nach den Wörtern „damit sie sich intensiv“ die Wörter „im Hauptberuf“ eingefügt.

2. Nummer 3.1 Buchstabe b wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach den Wörtern „zum Zeitpunkt der Antragstellung“ die Wörter „bei der Bewilligungsstelle“ eingefügt.

b) In Satz 2 wird der 2. Halbsatz „die in der Geschäftsführung des gegründeten Unternehmens tätig sind.“ durch den Halbsatz „die zum Zeitpunkt der Gründung in dem gegründeten Unternehmen in der Geschäftsführung oder als Prokuristin oder Prokurist mit einem stimmberechtigten Anteil an dem gegründeten Unternehmen tätig sind.“ ersetzt.

3. In Nummer 3.2 Satz 2 werden nach dem Wort „Die“ die Wörter „Stipendiatinnen und“ eingefügt.

4. Nummer 4.1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 3 wird gestrichen.

b) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Der Jury soll mindestens eine Frau angehören. Sollte kein geeignetes weibliches Jury-Mitglied gefunden werden, ist dies vom betreuenden Netzwerk gegenüber der Projektkoordination zu begründen.“

5. In Nummer 4.2 werden nach Satz 2 die folgenden Sätze eingefügt:

„Die Jury kann in ihr Votum die Verpflichtung aufnehmen, dass die Stipendiatin oder der Stipendiat den Projektfortschritt im siebten oder achten Monat der Förderung der Jury erneut vorstellen muss.

Bei einem negativen Votum kann die Bewerberin oder der Bewerber, sich der Jury nach einer Überarbeitung des Ideenpapiers erneut vorstellen. Eine Vorstellung vor einer anderen Jury ist nur aus fachlichen Gründen nach Verweisung durch die erste Jury zulässig.“

6. Nummer 4.3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

a) Nach den Wörtern „Gründungsnetzwerk betreut die“ werden die Wörter „Stipendiatinnen und“ eingefügt.

b) Nach den Wörtern „in der Unterstützung von Existenzgründungen“ werden die Wörter „oder mit eigener Gründungserfahrung“ eingefügt.

7. Nummer 4.4 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach den Wörtern „führt mit den“ die Wörter „Stipendiatinnen und“ eingefügt.

b) In Satz 2 wird nach den Wörtern „werden individuell zwischen“ die Wörter „der Stipendiatin oder“ eingefügt.

c) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, die im Coaching- beziehungsweise Betreuungsfahrplan vereinbarten Termine mit dem Coach einzuhalten. Nach der Vereinbarung des Coaching-beziehungsweise Betreuungsfahrplans sollen mindestens zwei weitere verbindliche Termine mit dem Coach vereinbart werden.“

8. In Nummer 4.5 werden nach den Wörtern „Das Gründungsnetzwerk unterstützt die“ die Wörter „Stipendiatinnen und“ eingefügt.

9. In Nummer 4.8 Satz 1 werden nach den Wörtern „des Lebensunterhalts“ die Wörter „der Stipendiatin oder“ eingefügt.

10. In Nummer 4.10 Satz 2 werden die Wörter „mehr als zehn Stunden pro Woche sind ausgeschlossen.“ durch die Wörter „weniger als fünfzehn Stunden pro Woche sind zulässig.“

ersetzt.

11. In Nummer 5.6 Satz 2 werden nach dem Wort „Die“ die Wörter „Stipendiatinnen und“ eingefügt.

12. In Nummer 6.1 wird nach Satz1 der folgende Satz eingefügt:

„Bei einem zeitlichen Auseinanderfallen ist auf das zeitlich erste Ereignis abzustellen.“

13. Nummer 6.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 Buchstabe a werden die Wörter „des Antragstellers“ durch die Wörter „der antragstellenden Person“ ersetzt.

b) In Satz 1 Buchstabe d werden nach den Wörtern „voraussichtlichen Ausgaben“ die Wörter „der Stipendiatin oder“ eingefügt.

c) In Satz 2 werden die Wörter „in schriftlicher Form“ gestrichen.

d) Nach Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt:

 „Anträge und Dokumente können schriftlich oder gemäß der Verwaltungsvorschrift Nummer 14.1 zu § 44 LHO in Verbindung mit § 3 a Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG. NRW.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung elektronisch übermittelt werden.“

e) Satz 5 wird Satz 6 und in Buchstabe e das Wort „Begründeter“ durch die Wörter „Aktueller begründeter“ ersetzt.

14. In Nummer 6.5 wird in Satz 1 und Satz 2 die Angabe „2020“ durch die Angabe „2023“ ersetzt.

15. Nummer 6.8 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „von dem Coach geprüfte und abgezeichnete“ gestrichen.

b) In Satz 2 werden nach den Wörtern „Der Verwendungsnachweis besteht aus einem“ die Wörter „von dem Coach inhaltlich geprüften und abgezeichneten“ eingefügt.

c) In Satz 2 werden nach den Wörtern „und einer Bestätigung“ die Wörter „der Stipendiatin oder“ eingefügt.

16. Nummer 7 wird wie folgt geändert:

a) Nach Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt:

„Kommt die Stipendiatin oder der Stipendiat einer Verpflichtung zur Vorstellung des Projektfortschrittes vor der Jury nicht nach oder ist bei der Vorstellung vor der Jury kein ausreichender Projektfortschritt erkennbar, ist die Nichterfüllung der Verpflichtung oder die negative Entscheidung der Jury der Bewilligungsstelle von dem Netzwerk unverzüglich mitzuteilen.“

b)  Satz 3 wird Satz 4 und die Wörter „bei einem negativen Votum der Jury“ werden durch die Wörter „in diesen Fällen“ ersetzt.

17. In Nummer 8 Satz 3 werden nach den Wörtern „Die geförderten“ die Wörter „Stipendiatinnen und“ eingefügt.

18. In Nummer 9 Satz 2 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2024“ ersetzt.

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Dieser Runderlass tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.

- MBl. NRW. 2020 S. 599