Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 28 vom 23.10.2020 Seite 633 bis 656
Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios |
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zugehörige Anlagen : |
Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios
II.
Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios
Bekanntmachung
der Landesrundfunkanstalten der ARD und
des Deutschlandradios
Vom 14. Februar 2020
Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Absatz 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. Mai 2019, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2020. Die Auflistung folgt nachstehend.
Köln, den 6. Oktober 2020
Deutschlandradio
- Körperschaft des öffentlichen Rechts -
Dr. Markus H ö p p e n e r
Justiziar
- MBl. NRW. 2020 S. 654