Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 28 vom 23.10.2020 Seite 633 bis 656

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios
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Norm
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme der Landesrundfunkanstalten der ARD und des Deutschlandradios

II.

Veröffentlichung der Hörfunkprogramme
der Landesrundfunkanstalten der ARD
und des Deutschlandradios

Bekanntmachung

der Landesrundfunkanstalten der ARD und

des Deutschlandradios

Vom 14. Februar 2020

Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und das Deutschlandradio veröffentlichen gemäß § 11c Absatz 4 des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien vom 31. August 1991 in der Fassung des Zweiundzwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rund­funkrechtlicher Staatsverträge, in Kraft seit 1. Mai 2019, in den amtlichen Verkündungsblättern der Länder eine Auflistung der von allen Anstalten insgesamt veranstalteten Hörfunkprogramme im Jahr 2020. Die Auflistung folgt nachstehend.

Köln, den 6. Oktober 2020

Deutschlandradio

- Körperschaft des öffentlichen Rechts -

Dr. Markus  H ö p p e n e r

Justiziar

- MBl. NRW. 2020 S. 654