Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 30 vom 17.11.2020 Seite 687 bis 740

Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)““
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Berichtigung des Runderlasses „Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)““

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Berichtigung des Runderlasses
„Änderung des Runderlasses
„Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)““

Vom 9. November 2020

Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Änderung des Runderlasses „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)“ vom 28. September 2020 (MBl. NRW. S. 624) wird wie folgt berichtigt:

1. Im Titel des Erlasses wird die Angabe „ (VV TB NRW)“ gestrichen.

2. Die Nummern 1 und 2 werden wie folgt gefasst:

1

Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW“ vom 7. Dezember 2018 (MBl. NRW. S. 775), der durch Runderlass vom 14. Juni 2019 (MBl. NRW. S. 255) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Die Anlage, die in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts (MBl. NRW.) veröffentlicht wurde, und darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts (SMBl. NRW.) unter https://recht.nrw.de abrufbar ist, erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

2

Die Anlage zu diesem Runderlass wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts veröffentlicht und ist darüber hinaus in der Sammlung des Ministerialblatts unter https://recht.nrw.de abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung veröffentlicht.“

3. Die Wörter „Redaktioneller Hinweis:

Die Anlage zu diesem Runderlass wird aufgrund des Umfangs nicht abgedruckt und ist im Service-Portal „recht.nrw.de – bestens informiert“ abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.“ werden gestrichen.

4. Es wird eine Nummer 3 angefügt und wie folgt gefasst:

3

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.“

Ministerium des Innern

Im Auftrag

H ü t t e r

MBl. NRW. 2020 S. 700