Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 31 vom 24.11.2020 Seite 741 bis 750

Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“
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Änderung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“

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Änderung der
„Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur Förderung von
Informations-, Qualitäts- und Absatzförderungsmaßnahmen
land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse“

Runderlass

des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

- II A 6 – 2661.11.01 -

Vom 23. Oktober 2020

1

Der Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 23. Juli 2015 (MBl. NRW. S. 476), wird wie folgt geändert:

In Nummer 10 wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2020 S. 746