Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 32 vom 30.11.2020 Seite 751 bis 786
Jahresabschluss der VRR AöR für das Jahr 2019 und Entlastung des Vorstandes |
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Jahresabschluss der VRR AöR für das Jahr 2019 und Entlastung des Vorstandes
III.
Jahresabschluss der VRR AöR
für das Jahr 2019 und Entlastung des Vorstandes
Bekanntmachung
des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr AöR
Vom 23. Oktober 2020
Die Verbandsversammlung des ZV VRR stimmt den nachstehenden Beschlüssen des Verwaltungsrates der VRR AöR vom 22. Juni 2020 einstimmig zu.
Auszug aus dem Sitzungsprotokoll vom 22. Juni 2020
- Der Verwaltungsrat stellt den Jahresabschluss der VRR AöR zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von 544.181.889,71 Euro und einem Jahresfehlbetrag von -6.328.988,67 Euro fest.
- Der Verwaltungsrat beschließt den Jahresfehlbetrag 2019 durch Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von -6.328.988,67 Euro auszugleichen.
- Der Verwaltungsrat beschließt die Finanzierung förderfähiger Kosten der Vorplanung und der standardisierten Bewertung für die Ratinger Weststrecke im Rahmen einer Kooperations- und Fördervereinbarung in Höhe von 3.500.000 Euro mit den beteiligten Kommunen aus weiterzuleitenden Mitteln für SPNV-Infrastrukturmaßnahmen; die Förderbeiträge der Kommunen (insgesamt 50%) fließen nach den noch im Einzelnen mit den Kommunen in der Kooperations-/Fördervereinbarung zu vereinbarenden Zahlungs-modalitäten an die VRR AöR zurück.
- Dem Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Der geprüfte Jahresabschluss 2019 der VRR AöR steht auf der Homepage des VRR zum Download als PDF-Datei unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://www.vrr.de/fileadmin/user_upload/pdf/der_vrr/zahlen_und_daten/Offenlegung_AoeR_2019.pdf
23. Oktober 2020
Erik O. S c h u l z
Vorsitzender Verwaltungsrat
MBl. NRW. 2020 S. 785