Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 34 vom 9.12.2020 Seite 805 bis 820
Änderung des Gemeinsamen Runderlasses „Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren“ |
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Änderung des Gemeinsamen Runderlasses „Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren“
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Änderung des Gemeinsamen Runderlasses
„Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz
Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen,
Abrechnungsverfahren“
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und
des Ministeriums des Innern
Vom 30. November 2020
1
In Nummer 7 des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie und des Innenministeriums „Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren“ vom 10. Juli 2003, der im Rahmen der Erlassbereinigung 2003 überarbeitet und zuletzt durch den Gemeinsamen Runderlass vom 3. Dezember 2019 (MBl. NRW. S. 759) geändert worden ist, wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
MBl. NRW. 2020 S. 813