Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 34 vom 9.12.2020 Seite 805 bis 820

Bekanntmachung gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen
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Bekanntmachung gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen

III.

Bekanntmachung gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes
Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne
für die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser
im Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung

des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

IV-6

Vom 18. November 2020

Die oberste Wasserbehörde erarbeitet für die nordrhein-westfälischen Anteile der Flussgebietseinheiten Rhein, Weser, Ems und Maas Beiträge zu den Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen der Flussgebietseinheiten und stellt die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne für diese Flussgebietseinheiten auf, soweit sie die nordrhein-westfälischen Anteile betreffen.

Die Pläne und Programme werden aufgestellt in Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1), zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/101/EU der Kommission vom 30. Oktober 2014 (ABl. L 311 vom 31.10.2014, S. 32 ff.) (Wasserrahmenrichtlinie) und gemäß der § 82 und 83 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) geändert worden ist, in Verbindung mit § 86 des Landeswassergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 (GV. NRW. S. 376) geändert worden ist.

Die ersten Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne waren bis zum 22. Dezember 2009 aufzustellen. Sie waren erstmals bis zum 22. Dezember 2015 sowie anschließend alle sechs Jahre zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.

Die Bewirtschaftungspläne enthalten die in Artikel 13 in Verbindung mit Anhang VII der Richtlinie 2000/60/EG genannten Informationen.

Die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne werden gemäß § 88 Absatz 1 des Landeswassergesetzes veröffentlicht und liegen ab dem 22. Dezember 2020 zur Einsichtnahme arbeitstäglich während der üblichen Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung bei den nachfolgend aufgeführten Behörden aus:

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Schwannstraße 3, 40476 Düsseldorf
Tel.: 02 11/45 66-0, Fax: 02 11/4566-388, poststelle@mulnv.nrw.de

Bezirksregierung Arnsberg, Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg,
Tel.: 0 29 31/82-0, poststelle@bra.nrw.de

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold,
Tel.: 052 31/71-0, poststelle@brdt.nrw.de

Bezirksregierung Düsseldorf, Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf,
Tel.: 02 11/4 75-0, poststelle@brd.nrw.de

Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln,
Tel.: 02 21/1 47-0, poststelle@brk.nrw.de

Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster,
Tel.: 02 51/4 11-0, poststelle@brms.nrw.de

Alle Anhörungsdokumente werden im Internet über das Webangebot des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz unter

https://www.flussgebiete.nrw.de/bwp2022-2027-Entwurf

zur Verfügung gestellt und können dort abgerufen werden. Auf Antrag gewährt das Ministerium Zugang zu Hintergrunddokumenten und -informationen, die bei der Erstellung des Bewirtschaftungsplans herangezogen worden sind, nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes.

Ihre Stellungnahme zu den Anhörungsdokumenten richten Sie bitte innerhalb von sechs Monaten nach der Veröffentlichung (bis spätestens 22. Juni 2021) an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz oder an die Bezirksregierungen.

Für die Abgabe Ihrer Stellungnahme steht Ihnen das das Internetportal Beteiligung online zur Verfügung. Sie erreichen es unter:

https://www.beteiligung-online.nrw.de/bo_wrrl_2021/start.php

Ergänzend dazu bestehen folgende Möglichkeiten der Stellungnahme:
- per E-Mail,
- Fax,
- auf dem Postweg oder
- mündlich zur Niederschrift.

Düsseldorf, der 18. November 2020

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat IV-6

MBl. NRW. 2020 S. 820