Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2020 Nr. 38 vom 31.12.2020 Seite 887 bis 902

Änderung der „Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein“
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Änderung der „Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein“

21210

Änderung der
„Verwaltungsgebührenordnung der
Apothekerkammer Nordrhein“

Bekanntmachung

der Apothekerkammer Nordrhein

Vom 18. November 2020

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Nordrhein hat in ihrer Sitzung am 18. November 2020 aufgrund des § 23 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Gesetz vom 30. Juni 2020 (GV. NRW. S. 650) geändert worden ist, folgende Änderung der Verwaltungsgebührenordnung beschlossen, die durch Erlass des Ministeriums vom 1. Dezember 2020, Az.: IV B2 G.0924, genehmigt worden ist:

Artikel I

Die Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein vom 11. Dezember 1996 (MBl. NRW. 1997 S. 355), zuletzt geändert durch Beschluss vom 17. Juni 2020 (MBl. NRW. 2020 S. 456), wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Absatz 1 Nummer 15a. wird der Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt. 

2. In § 1 Absatz 1 wird folgende Nummer 16 angefügt:

„16. Entscheidung über die Erteilung eines Testats über die Plausibilität der Dokumentation des Warenflusses bei der Herstellung von Parenteralia in Apotheken im Rahmen der onkologischen Versorgung                                                                                                                                                                         470,00 Euro.“

3. In § 1 Absatz 2 werden das Wort „und“ durch ein Komma ersetzt und nach der Angabe „7.“ die Angabe „und 16.“ eingefügt.

Artikel II

Diese Änderung der Verwaltungsgebührenordnung der Apothekerkammer Nordrhein tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausgefertigt.

Düsseldorf, den 18. November 2020

Dr. Armin Hoffmann

Präsident

Genehmigt.

Düsseldorf, den 1. Dezember 2020

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

Az.: IV B2 G.0924

Im Auftrag

H a m m

MBl. NRW. 2020 S. 888