Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 5 vom 24.2.2021 Seite 47 bis 68

Heizkostenbeitrag für an dienstliche Sammelheizungen angeschlossene Dienstwohnungen für den Abrechnungszeitraum 2019/2020
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Heizkostenbeitrag für an dienstliche Sammelheizungen angeschlossene Dienstwohnungen für den Abrechnungszeitraum 2019/2020

II.

Heizkostenbeitrag
für an dienstliche Sammelheizungen
angeschlossene Dienstwohnungen für den
Abrechnungszeitraum 2019/2020

Runderlass des Ministeriums der Finanzen
- B 2730 – 13.1.2 – IV A 2 –

Vom 1. Februar 2021

Nachstehend gebe ich gemäß § 10 Absatz 1 Satz 1 der Dienstwohnungsverordnung vom 3. Mai 2012 (GV. NRW. S. 201), in der jeweils geltenden Fassung, die vom Bundesministerium der Finanzen für den Abrechnungszeitraum vom 1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020 festgesetzten Kostensätze bekannt:

Energieträger                                                 Euro

Fossile Brennstoffe                                         9,77

Fernwärme und übrige Heizungsarten          12,65

- MBl. NRW. 2021 S. 66