Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 5 vom 24.2.2021 Seite 47 bis 68
Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe |
---|
Normkopf Norm Normfuß |
Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
21210
Änderung der Hauptsatzung der
Apothekerkammer Westfalen-Lippe
Bekanntmachung der
Apothekerkammer
Westfalen-Lippe
Vom 23. November 2020
Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat am 23. November 2020 aufgrund des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1109), folgende Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe beschlossen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe vom 7. Dezember 1994 (MBl. NRW. 1995 S. 308), zuletzt geändert am 19. Juni 2019 (MBl. NRW. S. 311), wird wie folgt geändert:
§ 6 wird wie folgt geändert:
a) Nach Absatz 8 wird folgender Absatz 9 eingefügt:
„(9) Für den Fall einer Situation, bei der ein Zusammentreten der Kammerversammlung durch persönliche Anwesenheit der Mitglieder vor Ort nicht möglich oder nicht vertretbar ist, dürfen Beschlüsse zu eilbedürftigen Angelegenheiten von der Kammerversammlung im Umlaufverfahren gefasst werden. Die Entscheidung trifft der Vorstand. Hierüber ist die Aufsichtsbehörde vor der Beschlussfassung zu unterrichten; ihr sind die Beschlussunterlagen zu übermitteln. Die Mitglieder der Kammerversammlung sind frühestmöglich über die Beschlussvorlagen und das Abstimmungsverfahren zu informieren. Für die Beschlussfassung ist die Beteiligung von mehr als der Hälfte der gewählten Mitglieder der Kammerversammlung an der Abstimmung erforderlich. Die Mitglieder der Kammerversammlung geben ihre Stimmen über die betreffenden Beschlussvorlagen schriftlich ab.“
b) Der bisherige Absatz 9 wird Absatz 10.
Artikel 2
Die Änderung der Hauptsatzung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
A u s g e f e r t i g t:
Münster, den 7. Dezember 2020
APOTHEKERKAMMER WESTFALEN-LIPPE
Gabriele Regina O v e r w i e n i n g
Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe
G e n e h m i g t:
Düsseldorf, den 12. Januar 2021
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Az.: G. 0925
Im Auftrag
H a m m
- MBl. NRW. 2021 S. 56