Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 12 vom 23.4.2021 Seite 205 bis 246

Änderung der „Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)“
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 03
Anlage 06
Anlage 10
 

Änderung der „Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)“

20020

Änderung der
„Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung
für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)“

Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern

Vom 6. April 2021

1

Die Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Neufassung Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. August 2020 (MBl. NRW. S. 612) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. § 38 wird wie folgt geändert:

a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Die im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführende Prüfung zu den Auswirkungen auf das E-Government und die Digitalisierung von Staat und Verwaltung (E-Government-Check) wird durch Anlage 10 unterstützt.“

b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die Kernergebnisse der Prüfung der finanziellen Auswirkungen, der Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung, der Auswirkungen auf das E-Government und die Digitalisierung von Staat und Verwaltung und der weiteren Auswirkungen sind in das Gesetzesvorblatt nach Maßgabe der Anlage 3 zu § 36 Absatz 1 zu übernehmen.“

2. Die Anlage 3 zu § 36 Absatz 1 (Gesetzesvorblatt) erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.

3. Die Anlage 6 (Leitfaden „Rechtsetzung in Nordrhein-Westfalen“) erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.

4. Den Anlagen wird die aus dem Anhang dieser Bekanntmachung ersichtliche Anlage 10 zu § 38 Absatz 2 Satz 4 (E-Government-Check) angefügt.

2

Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 206