Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 12 vom 23.4.2021 Seite 205 bis 246
Änderung der „Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)“ |
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zugehörige Anlagen : |
Änderung der „Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)“
20020
Änderung der
„Neufassung der Gemeinsamen Geschäftsordnung
für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen (GGO)“
Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern
Vom 6. April 2021
1
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Kommunales „Neufassung Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 27. August 2020 (MBl. NRW. S. 612) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 38 wird wie folgt geändert:
a) Dem Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung durchzuführende Prüfung zu den Auswirkungen auf das E-Government und die Digitalisierung von Staat und Verwaltung (E-Government-Check) wird durch Anlage 10 unterstützt.“
b) Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
„(4) Die Kernergebnisse der Prüfung der finanziellen Auswirkungen, der Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung, der Auswirkungen auf das E-Government und die Digitalisierung von Staat und Verwaltung und der weiteren Auswirkungen sind in das Gesetzesvorblatt nach Maßgabe der Anlage 3 zu § 36 Absatz 1 zu übernehmen.“
2. Die Anlage 3 zu § 36 Absatz 1 (Gesetzesvorblatt) erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
3. Die Anlage 6 (Leitfaden „Rechtsetzung in Nordrhein-Westfalen“) erhält die aus dem Anhang zu dieser Bekanntmachung ersichtliche Fassung.
4. Den Anlagen wird die aus dem Anhang dieser Bekanntmachung ersichtliche Anlage 10 zu § 38 Absatz 2 Satz 4 (E-Government-Check) angefügt.
2
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2021 S. 206