Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 12 vom 23.4.2021 Seite 205 bis 246

Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2
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Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung zur Laufzeitverlängerung der belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

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Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung
zur Laufzeitverlängerung der
belgischen Kernreaktoren Doel 1 und Doel 2

Bekanntmachung
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Vom 19. April 2021

Das belgische Umwelt- und Energieministerium hat förmlich über die geplante Durchführung einer grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke Doel 1 und Doel 2 informiert. Hierbei handelt es sich um die nachzuholende UVP für die Betriebsverlängerung dieser Reaktoren vor dem Hintergrund des EuGH-Urteils vom 29.07.2019 und der nachfolgenden Entscheidung des Belgischen Verfassungsgerichts vom 05.03.2020.

Im nunmehr eingeleiteten grenzüberschreitenden UVP-Verfahren ist das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW (MWIDE NRW) nach § 58 Abs. 5 UVPG als koordinierende Behörde für die Bundesrepublik Deutschland federführend tätig.

Gemäß § 59 Abs. 1 UVPG macht das MWIDE NRW als zuständige deutsche Behörde das Vorhaben hiermit öffentlich bekannt. Wesentliche Unterlagen mit Informationen über das Vorhaben in deutscher Sprache können auf der Internetseite des MWIDE NRW unter folgendem Pfad eingesehen werden:

www.wirtschaft.nrw > Menü > Energie > Atomaufsicht > UVP Doel 1 und Doel 2

Informationen zum grenzüberschreitenden Verfahren sind ebenfalls über das zentrale UVP-Internetportal der Länder unter dem folgenden Pfad zugänglich:

www.uvp-verbund.de > Menü > Suche > Bundesländer > Nordrhein-Westfalen > Verfahrenstypen > Ausländische Vorhaben

Die zuständige belgische Behörde gibt der deutschen Öffentlichkeit bis einschließlich 01.07.2021 Gelegenheit zur Stellungnahme (in deutscher, englischer, französischer oder niederländischer Sprache). Bürgerinnen und Bürger, die sich an dem Verfahren beteiligen wollen, können ihre Stellungnahmen in Schriftform an die zuständige belgische Behörde richten. Die Adresse lautet:

FPS Economy, SME’s, Self-Employed and Energy

Directorate-General Energy

Division „Nuclear Applications“

Boulevard du Roi Albert II 16

1000 Brussels

Belgium

Die zuständige belgische Behörde hat zudem für die belgische Öffentlichkeit eine Internetplattform eingerichtet, auf der relevante Informationen zum Vorhaben zur Verfügung gestellt und vom 15. April 2021 bis zum 15. Juni 2021 Stellungnahmen über ein Webformular abgegeben werden können. Das Webformular kann in diesem Zeitraum auch von der deutschen Öffentlichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen genutzt werden und ist unter folgendem Pfad zu finden:

www.economie.fgov.be/de > Themen > Energie >
Anhörung der Öffentlichkeit Doel 1 und 2

Hinweis zum Verfahren:

Das Verfahren wird nach belgischem Recht durchgeführt. Möglicherweise sieht das belgische Recht vor, dass Kommentare/Stellungnahmen, inklusive die der deutschen Öffentlichkeit, veröffentlicht werden.

Für die Einhaltung des Datenschutzes ist die belgische Behörde verantwortliche Stelle im Sinne der DS-GVO.

Düsseldorf, den 19. April 2021

Der Minister

für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

des Landes Nordrhein-Westfalen

Im Auftrag

Dr. Berthold  K r e m m

- MBl. NRW. 2021 S. 244