Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 13 vom 19.5.2021 Seite 247 bis 288
Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2020/2022 „Unser Dorf hat Zukunft“ |
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Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2020/2022 „Unser Dorf hat Zukunft“
II.
Ausschreibung
des Landeswettbewerbs 2020/2022
„Unser Dorf hat Zukunft“
Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
Vom 23. April 2021
Dies ist eine aktualisierte Fassung der Bekanntmachung „Ausschreibung des Landeswettbewerbs 2020/2022 „Unser Dorf hat Zukunft““ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 19. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 394). Aufgrund der aktuellen Corona-Situation wurden die Wettbewerbsfristen in den Nummern 3.2, 4.1. und 4.2 angepasst. Mit Ausnahme dieser Änderungen entspricht die Bekanntmachung der Fassung vom 19. Juni 2020.
Hiermit wird der
Landeswettbewerb 2020/2022 „Unser Dorf hat Zukunft“
ausgeschrieben. Eine erfolgreiche Teilnahme am Landeswettbewerb ist Voraussetzung für die Qualifikation für den Bundeswettbewerb 2023 „Unser Dorf hat Zukunft“. Er wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben.
Die Schirmherrschaft über den Landeswettbewerb hat der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen.
1
Ziele des Wettbewerbes
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ will die Menschen auf dem Lande motivieren und unterstützen, die Zukunft ihrer Dörfer aktiv zu gestalten und sich für die soziale, kulturelle, wirtschaftliche, ökologische und bauliche Entwicklung engagiert einzusetzen.
Ausgehend von individuellen Bedingungen stellen aktive Dorfgemeinschaften die vielfältigen Funktionen ihrer Dörfer dar, präsentieren ihre Projekte und besonderen Leistungen zur Steigerung der Lebensqualität und zur Verbesserung der Zukunftsperspektiven im Sinn einer positiven Gesamtentwicklung ihrer Dörfer. Gemeinsames Handeln und Miteinander stehen dabei im Vordergrund. Wichtig sind auch jene Aktivitäten, die bei der Dorfentwicklung auf eine Steigerung der Lebens- und Bleibeperspektiven für die gesamte Bevölkerung abzielen.
Der Wettbewerb soll für alle Beteiligten Anreiz sein, die Zukunft der Dörfer verantwortlich mit zu gestalten und damit einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der ländlichen Räume zu leisten, denn diese sind bedeutende Standorte für Arbeiten und Wohnen. Dabei sind Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau wichtige Faktoren. Darüber hinaus haben die ländlichen Räume zentrale Funktionen für Natur, Umwelt, Erholung und Freizeit und können einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Seit seinem Bestehen ist der Dorfwettbewerb ein wichtiges Instrument in der Entwicklung der Orte und Regionen. Er greift die aktuellen Herausforderungen auf und entwickelt sich stetig fort.
Im Einzelnen gilt es:
- das Gemeinschaftsleben mit seinen vielfältigen sozialen, kulturellen,
wirtschaftlichen und ökologischen Aspekten im Dorf zu stärken, gleichzeitig die
Eigenverantwortung für die Gestaltung des Lebensumfeldes zu fördern. Aus dem
gesellschaftlichen und strukturellen Wandel sowie aus den demografischen
Veränderungen ergeben sich Chancen und Herausforderungen, neue Ideen und
Handlungsansätze in den ländlichen Räumen zu entwickeln.
- Perspektiven und Ideen für die Entwicklung von Dorf und Region
gemeinschaftlich umzusetzen, dabei wirtschaftliche Potenziale zu erfassen und
zu nutzen, Versorgungs- und Dienstleistungsangebote sowie die Infrastruktur und
damit auch vorhandene Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen und die
Möglichkeit der Erzeugung regenerativer Energie zu nutzen.
- die individuellen
dörflichen Strukturen, eine dorfgemäße Baugestaltung und Siedlungsentwicklung
einschließlich der erhaltenswerten Bausubstanz auf der Grundlage historischer
und landschaftlicher Gegebenheiten zu erhalten und zu fördern.
- die Belange von Natur und Umwelt im Dorf und in der Landschaft und damit die
Vielfalt, Eigenart und Besonderheiten des Ortes und seiner Umgebung bewusst zu
machen, zu erhalten und zu stärken.
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ trägt dazu bei, den Lebensraum Dorf
bewusst zu gestalten, zu pflegen und für die Zukunft nachhaltig zu entwickeln.
Er richtet sich an Dorfgemeinschaften, die zeigen, was die Entwicklung und das
Zusammenleben im Dorf auszeichnet, beispielhaft an eigenen Aktivitäten und
innovativen Projekten.
2
Bewertung der Dörfer
Auf der Grundlage der nachfolgenden Bewertungsbereiche nimmt eine Bewertungskommission die Gesamtbewertung vor. Dabei sind die jeweilige Ausgangslage und die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten sowie die konkreten Aktivitäten und Leistungen der letzten Jahre von Bedeutung. Sie werden zu einem geschlossenen Gesamtbild zusammengeführt und entsprechend beurteilt. Es soll deutlich werden, welche Ziele sich die Dorfbevölkerung für die Entwicklung und Gestaltung ihres Dorfes gesetzt hat und wie diese in bürgerschaftlicher Eigenverantwortung bereits umgesetzt wurden und umgesetzt werden sollen.
2.1
Bewertungsbereiche
Ziel- und
Konzeptentwicklung, wirtschaftliche Initiativen und Verbesserung der Infrastruktur
Von der Dorfgemeinschaft entwickelte Ziele, Leitbilder und Entwicklungskonzepte
sollen die Dorfentwicklung aktiv gestalten. Die Einbindung der dörflichen
Planungen in integrierte Entwicklungskonzepte für Gemeinde und Region sind von
Bedeutung.
Das gemeinsame Handeln aller Akteure in Dorf, Gemeinde und Region ist eine
wichtige Grundlage. Die Initiativen aus kommunaler und regionaler
Zusammenarbeit werden berücksichtigt. Ziel der Aktivitäten soll sein, den
unverwechselbaren Dorf- und Landschaftscharakter zu bewahren und die
Lebensqualität zu erhalten oder zu verbessern.
Für die Zukunft des Dorfes ist eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit
sicheren Arbeitsplätzen von großer Bedeutung. Wichtig sind alle Aktivitäten und
unternehmerische Initiativen. Bedeutend sind gezielte Maßnahmen zur
Verbesserung der Infrastruktur, flexible Lösungen zur Grundversorgung der
Bewohner und neue Möglichkeiten für Mobilität.
Mögliche Maßnahmen:
- Entwicklung von Leitbildern und Zielvorstellungen für das Dorf, zum Beispiel
mit Zukunftswerkstätten zur Erarbeitung von Projektideen
- Planung und Umsetzung von Konzepten für die Gestaltung aller Lebensbereiche,
unter Berücksichtigung von kommunalen Festlegungen und Vorgaben
- Miteinander der Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und der Kommune
bei allen Aktivitäten
- Nutzung der überörtlichen Kooperationsmöglichkeiten in der Gemeinde und der
Chancen einer regionalen Zusammenarbeit
- Aktive Beteiligung an regionalen Prozessen und Kooperationsprojekten
- Erhaltung von Geschäften, Gaststätten, Gemeinschaftseinrichtungen
- Unterstützung von unternehmerischen Eigeninitiativen und Neugründungen
- Sicherung der Nahversorgung und lokaler Basisdienstleistungen (zum Beispiel
durch Dorfläden oder Mehrfunktionshäuser)
- Initiativen zur Sicherung der Mobilität
- Erhalten und Schaffen von Arbeitsplätzen in Landwirtschaft, Gartenbau,
Handwerk, Gewerbe und Dienstleistung
- Verbesserung der Möglichkeiten zur Naherholung
- Entwicklung und Ausbau des ländlichen Tourismus
- Initiativen zur flächendeckenden Versorgung mit schnellen Breitbandnetzen
- Umfassende Nutzung der regenerativen Energien
- Klimaneutralität als ideales Ziel aller Aktivitäten und Projekte
Soziales und kulturelles
Leben
Die aktive Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger bei der Gesamtentwicklung
ihres Dorfes stärkt das soziale und kulturelle Zusammenleben und verbessert die
Lebensqualität. Insbesondere Angebote und Einrichtungen im sozialen,
kirchlichen, kulturellen und sportlichen Bereich fördern generationsübergreifend
das Gemeinschaftsleben und die Integration von Neubürgern aller Altersstufen
sowie eine offene Willkommenskultur.
Mögliche Maßnahmen:
- Erhaltung oder Verbesserung von Einrichtungen zum Nutzen aller Dorfbewohner
- Gestaltung und Entwicklung des Dorflebens durch Beiträge von Vereinen,
Jugendgruppen und Bürgerinitiativen
- Förderung der Jugendarbeit
- Angebote für Senioren
- Nutzung von Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten, Schulen,
gegebenenfalls in Kooperation mit benachbarten Dörfern
- Unterstützung von Initiativen, die den Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft und
die Integration von Neubürgern unterstützen
- Förderung von Einrichtungen für die Begegnung der Generationen sowie für
generationenübergreifende und integrative Aktivitäten
- Förderung und Erhaltung von Dorftraditionen und Aktivitäten zur Vermittlung
von Dorfgeschichte
- Gemeinsinn als Leitbild bei Entscheidungen zur Zukunft des Dorfes
- Würdigung ehrenamtlichen Engagements
Wertschätzender Umgang mit
Baukultur, Natur und Umwelt
Gestaltung und Entwicklung der Bausubstanz sind wesentliche Teile einer
zukunftsorientierten Dorfentwicklung. Die Lebens- und Wohnqualität eines Dorfes
wird maßgeblich durch Zustand und Pflege der ortsbildprägenden Bausubstanz
mitbestimmt. Die Umsetzung barrierefreier Zugänge zu öffentlichen Bereichen und
Gebäuden ist zu berücksichtigen. Beseitigung von Leerständen, Umnutzung und die
Nutzung von Baulücken stehen bei der Dorfentwicklung im Vordergrund. Dabei
gilt, neue Gebäude und Baugebiete dem Orts- und Landschaftscharakter anzupassen
und unter Beachtung der regional- und ortstypischen Bauformen und -materialien
eine Verzahnung von traditionellen und modernen Elementen herzustellen.
Die Gestaltung der privaten und öffentlichen Frei- und Verkehrsflächen prägt nachhaltig
das Bild des Dorfes. Die Grüngestaltung von öffentlichen und privaten Flächen
hat herausragende Bedeutung für eine harmonische Dorfgestaltung und die Wohn-
und Lebensqualität. Die Gestaltung des Ortes, des Ortsrandes und die Einbindung
des Dorfes in die Landschaft sowie Erhaltung, Pflege und Entwicklung
charakteristischer Landschaftselemente, wie Hecken, Feldgehölze, Teiche,
Feuchtbiotope sind vor dem Hintergrund des ökologischen Wertes und des
Klimawandels von großer Bedeutung. Die Vernetzung mit der umgebenden
Landschaft, die Förderung vielfältiger naturnaher Lebensräume und die Erhaltung
und Gestaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft tragen zur Sicherung und zur
Qualität des Naturhaushaltes bei. Dabei sollte die Artenvielfalt der regional- und
dorftypischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten und gefördert werden. Die aktive
Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger und das Heranführen der Kinder und
Jugendlichen an Naturthemen und deren Einbeziehung in entsprechende Aktivitäten
sind hierbei besonders wichtig.
Mögliche Maßnahmen:
- Erstellen von Rahmen wie Innenentwicklungskonzepte, Gestaltungssatzungen oder
Bebauungsplänen unter Berücksichtigung sparsamen Umgangs mit Flächen
- Sachgerechte Sanierung von Baudenkmälern, harmonische Anpassung von Neubauten
in das Ortsbild, Verwendung regionaler, umweltfreundlicher Materialien bei
Neubauten, Renovierung und Sanierung, Berücksichtigung aktueller energetischer
Standards
- Sinnvolle Umnutzung und Nachnutzung von ehemals landwirtschaftlich genutzten
Gebäuden und anderer leerstehender Bausubstanz
- Pflege und Verbesserung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Spiel-
und Sportanlagen, Dorfplätze, Brunnen und anderes
- Dorfgerechte Gestaltung des Straßenraums und der Freiflächen insbesondere
hinsichtlich der Auswahl von Farben und Materialien
- Begrünung von Dorfplätzen, Straßen, Friedhöfen, öffentlichen Freiflächen und
anderes unter Verwendung standortgerechter, heimischer Bäume und Sträucher,
Anpflanzungen von klimaresistenten Alleebäumen und Pflanzen
- Umweltverträgliche Gestaltung und Pflege von ländlichen Wohn-, Nutz- und
Schulgärten sowie von Blumenschmuck, Fassadenbegrünungen, Hecken und
Mauersäumen
- Sicherung der Kraut- und Strauchflora an Straßen, Wegen und Bachrändern
- Eingrünung von Gebäuden am Ortsrand sowie von landwirtschaftlichen oder
gewerblichen Betrieben außerhalb der Ortslage mit standortgerechten Gehölzen
- Erhaltung oder Schaffung von Biotopen und Lebensräumen wie Hecken,
Einzelbäumen, Trockenmauern, Höhlen und Tümpel für die heimische Tierwelt sowie
Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten
- Erhaltung und Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern sowie deren
Uferbereiche
Gesamteindruck
Bei der abschließenden Beurteilung des Gesamteindrucks des Dorfes wird das
Zusammenspiel der Bewertungsbereiche vor dem Hintergrund der individuellen
Ausgangslage betrachtet. Im Mittelpunkt stehen die Fortschritte für die
Entwicklung des Dorfes und das Engagement der Dorfgemeinschaft innerhalb der
letzten Jahre.
Die dargestellten Maßnahmen sollen zu einem geschlossenen Gesamteindruck des
Dorfes im Hinblick auf seinen unverwechselbaren Charakter zusammengeführt
werden.
Mögliche Maßnahmen:
- Beiträge zur Steigerung der Zukunftsfähigkeit
- Querschnittswirkung zur Erhöhung der Nachhaltigkeit
- Besondere Projekte zu den Themen aktueller Herausforderungen
- Verbindung der vier Fachbewertungsbereiche untereinander
- Nutzung der Teilnahme am Dorfwettbewerb zur aktiven Dorfentwicklung
2.2
Organisation und Bewertung
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beauftragt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit der Organisation und Durchführung des Landeswettbewerbs. Eine von der Landwirtschaftskammer im Einvernehmen mit dem Ministerium zu berufende Bewertungskommission beurteilt die Leistungen der Teilnehmer.
Für die Mitwirkung in der
Kommission kommen unter anderem Personen aus folgenden Behörden, Verbänden und
Organisationen in Frage:
- das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)
- die Dezernate „Ländliche Entwicklung und Bodenordnung“ der Bezirksregierungen
- die kommunalen Spitzenverbände
- die Landschaftsverbände
- die Verbände der Landwirtschaft, des Gartenbaues und des ländlichen Raumes
- die Landfrauenverbände
- die Landesverbände der Gartenbauvereine und der Heimatvereine
- die Landjugendverbände
- der Tourismusverband
Die Leitung obliegt der Landwirtschaftskammer.
Der Entscheid auf Landesebene wird im Sommer 2022 durchgeführt. Die
Entscheidungen der Bewertungskommission sind endgültig. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
2.3
Auszeichnungen
Im Landeswettbewerb werden Gold-, Silber- und Bronzeplaketten sowie Urkunden verliehen, die mit Geldpreisen verbunden sind. Für beispielhafte Leistungen auf Teilgebieten können Sonderpreise vergeben werden.
3
Durchführung des Wettbewerbes
3.1
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind räumlich geschlossene Ortschaften oder Gemeindeteile mit überwiegend dörflichem Charakter bis zu 3 000 Einwohner oder Gemeinschaften von benachbarten Dörfern mit insgesamt 3 000 Einwohnern. Das Dorf wird grundsätzlich von seiner Gemeinde für den Wettbewerb gemeldet (siehe Nummer 4.1). Eine Meldung kann auch durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher erfolgen. Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb ist die erfolgreiche Teilnahme an einem vorausgegangenen Kreiswettbewerb. Bei weniger als fünf Teilnehmern im Kreis und der kreisfreien Stadt wird über eine Teilnahme durch eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Kommission entschieden (siehe Nummer 3.2).
Nicht teilnahmeberechtigt sind Orte, die aus dem Landeswettbewerb 2018 als Landessieger hervorgegangen sind.
3.2
Kreiswettbewerb
Die Kreise und kreisfreien Städte führen bis zum 15. Juni 2022 als Vorentscheidung für den Landeswettbewerb 2022 einen Wettbewerb durch. Die Bewertungskommissionen werden von den Kreisen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer bestimmt. Bei der Auswahl der Mitglieder der Bewertungskommission soll neben der fachlichen Qualifikation im Sinn der Bewertungsmerkmale auch das ehrenamtliche Engagement der Vereine, im Besonderen auch der Landfrauenverbände, der Gartenbau- und Heimatvereine berücksichtigt werden.
Für Dörfer aus Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich weniger als fünf Ortsteile am Wettbewerb beteiligen wollen, trifft im Interesse der Entwicklung von ländlich strukturierten Gemeindeteilen eine von der Landwirtschaftskammer gebildete Bewertungskommission die Entscheidung.
3.3
Teilnahmeschlüssel für den Landeswettbewerb
Von den am Kreiswettbewerb
teilnehmenden Ortsteilen können
ab 5 Ortsteile = 1 Kreissieger
ab 20 Ortsteile = 2 Kreissieger
ab 40 Ortsteile = 3 Kreissieger
ab 60 Ortsteile = 4 Kreissieger
ab 80 Ortsteile = 5 Kreissieger
ab 100 Ortsteile = 6 Kreissieger
für den Landeswettbewerb gemeldet werden.
4
Anmeldung und Termine
4.1
Kreiswettbewerbe 2020/2021/2022
Die Teilnahme am Kreiswettbewerb 2020/2021/2022 (siehe Nummer 3.1) ist ab sofort der zuständigen Kreisverwaltung zu melden. Die Kreise führen bis zum 15. Juni 2022 einen Kreisentscheid als Voraussetzung für die Teilnahme am Landeswettbewerb durch.
4.2
Landeswettbewerb 2022
Die Kreise übersenden der
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
z. Hd. Dr. Waldemar Gruber
Gartenstr. 11
50765 Köln
bis spätestens 14. April 2022 eine Zusammenstellung der gemeldeten Ortsteile
der Kreiswettbewerbe unter Angabe der Einwohnerzahlen und Gemeindenamen. Die
Kreissieger (siehe Nummer 3.3) sind der Landwirtschaftskammer unmittelbar nach
Abschluss des Kreiswettbewerbes, spätestens jedoch bis zum 15. Juni 2022, zu
melden.
4.3
Bundeswettbewerb 2023
Der 27. Bundeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ 2023 wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ausgeschrieben. Voraussetzung für die Meldung zum Bundeswettbewerb 2023 ist die erfolgreiche Teilnahme am vorangegangenen Landeswettbewerb. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz meldet die Landessieger bis zum 31. Oktober 2022 zur Teilnahme an. Die Bundesbewertungskommission beurteilt die Leistungen der teilnehmenden Dörfer im Sommer 2023.
- MBl. NRW. 2021 S. 285