Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 19 vom 16.7.2021 Seite 477 bis 492

Änderung der „Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes“
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Änderung der „Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes“

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Änderung der
„Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes“

Vom 16. Juni 2021

Die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2021 gemäß § 33 Satz 1 des Sparkassengesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 696), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 966) geändert worden ist, in Verbindung mit § 6 Absatz 3 Buchstabe a) der Satzung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes vom 24. Juni 2014 (MBl. NRW. S. 320), die durch Bekanntmachung vom 17. Juni 2020 (MBl. NRW. S. 383) geändert worden ist, beschlossen:

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1. In § 2 Absatz 3 werden die Wörter „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ durch das Wort „Beschäftigten“ ersetzt.

2. In § 4 Absatz 2 Satz 2 wird das Wort „beide“ durch das Wort „alle“ ersetzt.

3. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 6 werden die Wörter „Der Vorsitzende“ durch die Wörter „Das vorsitzende Mitglied“ ersetzt.

b) Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter „anwesend ist“ durch die Wörter „an der Beschlussfassung teilnimmt, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen mitgezählt werden“ ersetzt.

bb) In Satz 3 wird das Wort „Anwesenden“ durch die Wörter „an der Beschlussfassung teilnehmenden Mitglieder“ ersetzt.

c) Absatz 9 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter „anwesenden Mitglieder“ durch die Wörter „abgegebenen Stimmen“ ersetzt.

bb) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt:

„Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.“

cc) Im neuen Satz 5 werden die Wörter „anwesenden Mitglieder“ durch die Wörter „der abgegebenen Stimmen“ ersetzt.

d) In Absatz 11 werden die Wörter „der Vorsitzende“ durch die Wörter „das vorsitzende Mitglied“ ersetzt.

4. § 10 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Mitarbeiter“ durch das Wort „Beschäftigte ersetzt.

b) Absatz 5 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Der Verbandsverwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder – darunter entweder das vorsitzende Mitglied des Verbandsverwaltungsrats oder einer dessen Stellvertreter – an der Beschlussfassung teilnehmen, wobei Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen mitgezählt werden.“

c) Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 werden die Wörter „anwesenden Mitglieder“ durch die Wörter „abgegebene Stimmen“ ersetzt.

bb) In Satz 2 wird jeweils die Angabe „Buchst.“ durch das Wort „Buchstabe“, das Wort „Stimmenmehrheit“ durch das Wort „Mehrheit“ und die Wörter „anwesenden Mitglieder“ durch die Wörter „abgegebene Stimmen“ ersetzt.

cc) Folgender Satz wird angefügt:

„Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen gelten als nicht abgegebene Stimmen.“

5. In § 12 Absatz 3 werden nach dem Wort „Ämter“ die Wörter „vorbehaltlich der Bestimmungen in § 5 Absatz 4 Satz 1und § 8 Absatz 4“ eingefügt.

6. In § 13 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Der Vorsitzende“ durch die Wörter „Das vorsitzende Mitglied“ ersetzt und nach dem Wort „Präsident“ die Wörter „beziehungsweise Präsidentin“ eingefügt und nach dem Wort „Vizepräsident“ die Wörter „beziehungsweise „Vizepräsidentin“ eingefügt.

7. § 16 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Vorstände der Mitgliedssparkassen bilden die folgenden vier Bezirks-Arbeitsgemeinschaften:

1.         AG Münsterland,

2.         AG Ostwestfalen-Lippe,

3.         AG Ruhrgebiet und

4.         AG Südwestfalen.“

bb) In Satz 3 werden nach dem Wort „Obmann“ die Wörter „oder Obfrau“ eingefügt und die Wörter „ein stellvertretendes vorsitzendes Mitglied“ durch die Wörter „zwei stellvertretende vorsitzende Mitglieder“ ersetzt.

b) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort „Landesobmann“ die Wörter „oder Landesobfrau“ eingefügt.

8. § 25 Absatz 5 wird wie folgt gefasst:

„(5) Der Verbandsvorstand erstellt einen Bericht über die Entwicklung des Verbands und der Sparkassen in Westfalen-Lippe.“

9. § 28 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird das Wort „Satzungsänderungen“ durch die Wörter „Änderungen dieser Verbandssatzung“ ersetzt.

b) Folgender Satz wird angefügt:

„Andere Rechtsvorschriften des Verbands werden auf der Homepage des Verbands veröffentlicht.“

10. § 29a „Übergangsregelung“ wird gestrichen.

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Diese Bekanntmachung tritt mit Genehmigung des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß § 33 Satz 3 in Verbindung mit § 39 Absatz 1 und 2 des Sparkassengesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2022 in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 489