Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 24 vom 30.8.2021 Seite 589 bis 668

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
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zugehörige Anlagen :
Anlage 02
Anlage 03
Anlage 04
Anlage 09
Anlage 12
Anlage 13
 

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“


Runderlass

des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- II B 5 AQ 7027 –

Vom 3. August 2021

Der Runderlass vom 18. Dezember 2019 (MBl. NRW. 2020 S. 29), der zuletzt durch Runderlass vom 16. April 2020 (MBI. NRW. 2021 S. 219) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1

1.Nummer 3.2 Satz 3 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „2.5“ wird durch die Angabe „2.7“ ersetzt.

2. Nummer 5.4.1 wird aufgehoben.

3. Nummer 5.4.2 wird die Nummer 5.4.1.

4. Nummer 5.4.3 wird die Nummer 5.4.2.

5. Nummer 5.5.3 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „4.500“ im ersten Absatz wird durch die Angabe „4.920“ und

die Angabe „2.000“ im zweiten Absatz wird durch die Angabe „2.150“ ersetzt.

6. Nummer 5.5.4 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „3,90“ im ersten Absatz wird durch die Angabe „4,40“ und

die Angabe „37,50“ im dritten Absatz wird durch die Angabe „41“ ersetzt.

7. Nummer 6.1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „31.12.2022“ wird durch die Angabe „30.06.2023“ ersetzt.

8. Nach Nummer 6.2 wird die Nummer 6.3 eingefügt:

„6.3

Die Förderung nach den Nummern 5.4.1 (P 1 und P 7), 5.5.3 (P 5 und P 6) und 5.5.4 (P 7) wird rückwirkend zum 1. Januar 2021 zugelassen. Zu diesem Zweck ist der Erlass eines Änderungsbescheides zum Zuwendungsbescheid nach den Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) in der jeweils geltenden Fassung statthaft.“

9. Nummer 8 Satz 2 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „1“ wird durch die Angabe „2“ ersetzt.

10. Das Anlagenverzeichnis wird wie folgt geändert:

Die Wörter „Übersicht über die Zuwendungshöchstgrenzen für die Umsetzung der Bausteine nach Nummern 2.1 - 2.4“ werden durch das Wort „entfällt“ ersetzt.

11. Die Anlage 1 wird aufgehoben.

12. Die Anlagen 2, 3, 4, 9, 12 und 13 erhalten die aus dem Anhang zu diesem Erlass ersichtliche Fassung.

2

Inkrafttreten

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 590