Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 31 vom 28.10.2021 Seite 809 bis 812

Vierte Änderung des Runderlasses „Liegenschaftskatastererlass“
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zugehörige Anlagen :
Anlage
 

Vierte Änderung des Runderlasses „Liegenschaftskatastererlass“

71342

Vierte Änderung
des Runderlasses „Liegenschaftskatastererlass“

Runderlass
des Ministeriums des Innern

Vom 12. Oktober 2021

Der Runderlass des Innenministeriums „Liegenschaftskatastererlass“ vom 13. Januar 2009 (MBl. NRW. S. 45), der zuletzt durch Runderlass vom 27. September 2019 (MBl. NRW. S. 512) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1

1. In der Vorbemerkung wird Absatz 1 Satz 2 aufgehoben.

2. Das Inhaltsverzeichnis wird wie folgt geändert:

a) Nach der Angabe zu Nummer 26 wird folgende Angabe eingefügt:

XIII
Einführung des AAA-Anwendungsschemas 7.1

27 Objektartenkatalog bei Nutzung des AAA-Anwendungsschemas 7.1“.

b) In der Angabe zu der bisherigen Nummer XIII wird die Angabe „XIII“ durch die Angabe „XIV“ ersetzt.

c) In der Angabe zu der bisherigen Nummer 27 wird die Angabe „27“ durch die Angabe „28“ ersetzt.

d) Die Angaben zu den bisherigen Nummern 27.1 und 27.2 werden gestrichen.

e) In der Liste der Anlagen wird nach der Angabe zu Anlage 6 folgende Angabe eingefügt:

„Anlage 7: ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1“

3. Nach Nummer 26 wird folgende Nummer XIII eingefügt:

XIII
Einführung des AAA-Anwendungsschemas 7.1

27
Objektartenkatalog bei Nutzung des AAA-Anwendungsschemas 7.1

Der Inhalt des Liegenschaftskatasters ergibt sich nach erfolgter Umstellung auf das AAA-Anwendungsschema 7.1 aus dem ALKIS-Objektartenkatalog NRW 7.1 (Anlage 7).“

4. Die bisherige Nummer XIII wird Nummer XIV.

5. Die bisherige Nummer 27 wird Nummer 28 und wird wie folgt gefasst:

28
Verfahren der Veröffentlichung

Dieser Runderlass wird ohne Anhang und Anlagen im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. In der elektronischen Sammlung der Ministerialblätter wird er mit Anhang und Anlagen unter der Gliederungsnummer 71342 veröffentlicht. Die im Anhang genannten Dokumente sind auf der Website der Bezirksregierung Köln unter „Liegenschaftskataster“ einsehbar.“

6. Die Anlage 7 aus dem Anhang zu diesem Runderlass wird angefügt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 811