Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 32 vom 11.11.2021 Seite 813 bis 830

Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“
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Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“

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Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen
zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum
Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021
(Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“

Vom 29. Oktober 2021

1

Anlage 1 des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beseitigung von Schäden an öffentlicher und privater Infrastruktur sowie zum Wiederaufbau anlässlich der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 10. September 2021 (MBl. NRW. S. 716) erhält die aus dem Anhang ersichtliche Fassung.

2

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 10. September 2021 in Kraft.

- MBl. NRW. 2021 S. 819