Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 32 vom 11.11.2021 Seite 813 bis 830

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 - Bundeshaushalt -
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Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 - Bundeshaushalt -

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2021
- Bundeshaushalt -

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen

I C 1 - 0071 - 25.2

Vom 28. Oktober 2021

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 6. Oktober 2021 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://zrb.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1.    beleghafte Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2021 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 6. Dezember 2021 zuzuleiten sind,

2.    in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.6 und Nummer 4 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

- MBl. NRW. 2021 S. 825