Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2021 Nr. 37 vom 22.12.2021 Seite 1049 bis 1094
Änderung des Gemeinsamen Runderlasses „Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren“ |
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Änderung des Gemeinsamen Runderlasses „Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren“
8051
Änderung des Gemeinsamen Runderlasses
„Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen,
Abrechnungsverfahren“
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
und des Ministeriums des Innern
Vom 9. Dezember 2021
1
In Nummer 7 Satz 2 des Gemeinsamen Runderlasses des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit, des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie und des Innenministeriums „Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren“ vom 10. Juli 2003 (SMBl. NRW. 8051), der zuletzt durch Gemeinsamen Runderlass vom 30. November 2020 (MBl. NRW. S. 813) geändert worden ist, werden die Wörter „mit Ablauf des 31. Dezember 2021“ durch die Wörter „am 30. Juni 2023“ ersetzt.
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Dieser Gemeinsame Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2021 S. 1076