Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 2 vom 20.1.2022 Seite 9 bis 52

Erste Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Klimaresilienz“
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Erste Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Klimaresilienz“

751

Erste Änderung der „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen
zur Steigerung der Klimaresilienz“

Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
VIII-2 – 61.19.02

Vom 3. Januar 2022

1

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Steigerung der Klimaresilienz“ vom 4. August 2021 (MBl. NRW. S. 663) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1.2 Satz 3werden die Wörter „, verlängert bis 31. Dezember 2022“ gestrichen.

2. In Nummer 7.1 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „31. März 2023“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 48