Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 3 vom 31.1.2022 Seite 53 bis 76

Erste Änderung des Runderlasses „Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren“
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Erste Änderung des Runderlasses „Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren“

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Erste Änderung des Runderlasses
„Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes
durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren“

Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung

102 - 68-11

Vom 13. Januar 2022

1

Der Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung „Richtlinie zur Förderung von Ausgaben zur Verbesserung des Infektionsschutzes durch technische Maßnahmen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren“ vom 24. August 2021 (MBl. NRW. S. 697) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1.2 Nummer 5 wird wie folgt gefasst:

„5. der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Anwendungshinweise insbesondere zu den Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 und 53 Landeshaushaltsordnung im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise und weitere Hinweise - Corona-Erlass III -“ vom 1. Januar 2022 (n. v.) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden Corona-Erlass III genannt.“.

2. Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 wird die Angabe „Dezember 2021“ durch die Angabe „März 2022“ ersetzt.

b) In Satz 2 wird die Angabe „Corona-Erlass II“ durch die Angabe „Corona-Erlasses III“ ersetzt.

3. In Nummer 7.2 Satz 3 wird die Angabe „Corona-Erlass II“ durch die Angabe „Corona-Erlasses III“ ersetzt.

4. In Nummer 7.4 Satz 1 wird die Angabe „30. Juni“ durch die Angabe „31. Oktober“ ersetzt.

5. In Nummer 7.5 Satz 2 wird die Angabe „Corona-Erlass II“ durch die Angabe „Corona-Erlasses III“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 65