Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 4 vom 11.2.2022 Seite 77 bis 88
Berichtigung der Veröffentlichungsrichtlinien |
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Berichtigung der Veröffentlichungsrichtlinien
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Berichtigung der Veröffentlichungsrichtlinien
Vom 30. Januar 2022
Die Veröffentlichungsrichtlinien vom 6. Dezember 2021 (MBl. NRW. S. 1032) werden wie folgt berichtigt:
1. In Nummer 2.1 Satz 5 wird nach dem Wort „rechts“ ein Komma eingefügt.
2. In Nummer 2.3 Satz 2 und 3 wird jeweils nach der Angabe „23.5.2018“ die Angabe „, S. 2“ eingefügt.
3. In Nummer 2.3.5 wird das Wort „veröffentlichen“ durch das Wort „veröffentlichten“ ersetzt und nach dem Wort „machen“ ein satzabschließender Punkt eingefügt.
4. In Nummer 2.4 Satz 4 wird nach dem Wort „Ressorts“ ein Komma eingefügt.
5. In Nummer 5.2.2 Satz 3 werden die Wörter „„Shift+Return-Umbruch“ durch die Wörter „„Shift + Return“-Umbruch“ ersetzt.
6. In Nummer 5.2.3 Satz 9 wird das Wort „geschützte“ durch das Wort „geschützten“ ersetzt.
Düsseldorf, den 30. Januar 2022
Der Minister des Innern
des Landes Nordrhein-Westfalen
Im Auftrag
Monika W i ß m a n n
MBl. NRW. 2022 S. 78