Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 20 vom 5.5.2022 Seite 365 bis 374

Umwandlung der Einrichtung „Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA)“ in die Einrichtung „Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)“
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Umwandlung der Einrichtung „Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA)“ in die Einrichtung „Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)“

2000

Umwandlung der Einrichtung
„Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA)“
in die Einrichtung
„Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)“

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vom 26. April 2022

Dieser Runderlass ergeht im Einvernehmen mit dem Chef der Staatskanzlei, dem Ministerium der Finanzen, dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Ministerium des Innern sowie dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.


1
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird das „Landesinstitut für Arbeitsgestaltung (LIA)“ im Wege der Rechtsnachfolge in das „Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen (LIA)“ als Einrichtung gemäß § 14 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GV. NRW. S. 1238) geändert worden ist, umgewandelt.


2
Der Sitz des „Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen“ ist Bochum. Es können Außenstellen unterhalten werden.


3
Das „Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen“ ist eine zentrale Beratungs- und Unterstützungseinrichtung der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, im Folgenden Arbeitsschutzverwaltung.


Es unterstützt die Arbeitsschutzverwaltung nachhaltig, fachlich und, sofern zweckmäßig, operativ. Die Unterstützungsleistungen des „Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen“ erfolgen insbesondere durch:

a) Beratung der Arbeitsschutzverwaltung sowie des für Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums,

b) Unterstützung der Arbeitsschutzverwaltung in operativen Belangen,

c) Wahrnehmung der Funktion einer zentralen Serviceeinheit für die Arbeitsschutzverwaltung und

d) Beratung des für Arbeitsschutz und Arbeit zuständigen Ministeriums zu Fragen der Arbeitsgestaltung.

Darüber hinaus nimmt es die Aufgabe Zentrale Radonstelle des Landes Nordrhein-Westfalen sowie als sicherheitstechnische Aufgabe zum Schutz Dritter die aktive Marktüberwachung von online angebotenen Produkten gemäß Marktüberwachungsgesetz vom 9. Juni 2021 (BGBl. I S. 1723) wahr.


Die Aufgaben zur Umgebungsüberwachung kerntechnischer Anlagen im Auftrag des für Kerntechnik zuständigen Ministeriums sowie zur Überwachung der Umweltradioaktivität im Auftrag des für Umwelt zuständigen Ministeriums für den Regierungsbezirk Düsseldorf bleiben unberührt.


4
Das „Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen“ untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des für Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums. Soweit ihm Angelegenheiten und Aufgaben aus dem Geschäftsbereich anderer Ressorts übertragen worden sind beziehungsweise werden, obliegt die Fachaufsicht dem jeweils beauftragenden Ressort. Die Übertragung neuer Angelegenheiten und Aufgaben anderer Ressorts erfolgt im Einvernehmen mit dem für Arbeitsschutz zuständigen Ministerium.


5
Die weiteren Einzelheiten über die Organisation sowie die Gliederung der Aufgaben des „Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung Nordrhein-Westfalen“ werden in einer Geschäftsordnung geregelt. Diese sowie Änderungen der Geschäftsordnung bedürfen der Zustimmung des für Arbeitsschutz zuständigen Ministeriums.


6
Dieser Runderlass tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Runderlass „Errichtung der Einrichtung „Landesinstitut für Arbeitsgestaltung“ des Landes Nordrhein-Westfalen“ vom 18. November 2011 (MBl. NRW. S. 514) außer Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 366