Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 21 vom 11.5.2022 Seite 375 bis 394
Erlass zur Verleihung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ |
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Erlass zur Verleihung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“
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Erlass zur Verleihung des Preises
„Einsatz für den Rechtsstaat in Europa –
Eine Ehrung durch den Europaminister
des Landes Nordrhein-Westfalen“
Runderlass
des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten
sowie Internationales
Vom 3. Mai 2022
1.
Zur
Anerkennung und Würdigung besonderer Verdienste beim Engagement für
Rechtsstaatlichkeit wird der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten
sowie Internationales des Landes Nordrhein-Westfalen den Preis „Einsatz für den
Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes
Nordrhein-Westfalen“ stiften.
2.
Der Preis „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den
Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ wird an Einzelpersonen, Gruppen
oder Organisationen aus den Mitgliedstaaten des Europarates (inklusive Belarus)
verliehen, die sich im Besonderen für ihr herausragendes rechtsstaatliches
Engagement verdient gemacht haben.
3.
Der
Preis „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den
Europaminister des Landes Nordrhein-Westfalen“ wird in der Regel jährlich
verliehen. Neben der Medaille erhalten die Preisträger eine Urkunde.
4.
Für die Verleihung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa –
Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein- Westfalen“ gelten
folgende Richtlinien:
4.1
Der Preis „Einsatz für den Rechtsstaat in Europa – Eine Ehrung durch den
Europaminister des Landes Nordrhein- Westfalen“ wird durch den Minister für
Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales des Landes
Nordrhein-Westfalen verliehen.
4.2
Vorschläge zur Verleihung des Preises „Einsatz für den Rechtsstaat in
Europa – Eine Ehrung durch den Europaminister des Landes Nordrhein- Westfalen“
können die Mitglieder der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die Mitglieder
des Landtags Nordrhein-Westfalen sowie zivilgesellschaftliche Akteurinnen und
Akteure dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie
Internationales unterbreiten.
4.3
Über die Auswahl der zu prämierenden Einzelperson, Gruppe oder Organisation
berät eine fachliche Jury.
4.4
Eine wiederholte Preisvergabe an Einzelpersonen, Gruppen oder
Organisationen ist ausgeschlossen.
5.
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft und am 31.
Dezember 2026 außer Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 376