Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 21 vom 11.5.2022 Seite 375 bis 394

Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 11
 

Änderung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen

20020

Änderung der
Gemeinsamen Geschäftsordnung
für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung
des Ministeriums des Innern

Vom 3. Mai 2022

1
Die Bekanntmachung „Gemeinsame Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 2014 (MBl. NRW. S. 826), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 6. April 2021 (MBl. NRW. S. 206) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:


1. Dem § 35 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Die Beauftragung der Clearingstelle Mittelstand nach § 6 des Mittelstandsförderungsgesetzes vom 18. Dezember 2012 (GV. NRW. S. 673), das zuletzt durch Gesetz vom 25. März 2022 (GV. NRW. S. 419) geändert worden ist, richtet sich nach Anlage 11.“

2. Der Bekanntmachung wird Anlage 11 in der aus dem Anhang ersichtlichen Fassung angefügt.

2
Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 376