Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 22 vom 24.5.2022 Seite 395 bis 408

Änderung der Geschäftsordnung für die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
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Änderung der Geschäftsordnung für die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen

20020

Änderung der Geschäftsordnung für die Kreispolizeibehörden
des Landes Nordrhein-Westfalen

Runderlass des Ministeriums des Innern
- 401-58.08.04 -

Vom 25. April 2022

1

Die Geschäftsordnung für die Kreispolizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 478) wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1.4 wird wie folgt gefasst:

„1.4
Führung und Steuerung

1.4.1
Führung

Führungskräfte nehmen ihre Führungsaufgaben verantwortungsvoll wahr.

Sie sind verantwortlich für die Personalführung und -förderung. Sie weisen die Beschäftigten in die Aufgabengebiete ein, steuern und koordinieren die Arbeitsabläufe, kontrollieren die Zielerreichung und die fachliche Güte der Arbeitsergebnisse. Die Ausübung einer konsequenten Dienst- und Fachaufsicht ist im Führungshandeln zentral und berücksichtigt dabei die Förderung einer positiven Fehlerkultur.

Gute Führung soll werteorientiert, leistungsfördernd, salutogen, inklusiv und wertschätzend sein. Dabei achten Führungskräfte auf die Balance zwischen Organisationsinteressen und den Interessen der Beschäftigten. Nur durch ein gemeinsames Handeln von Führungskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann gute Führung gelingen.

Führungskommunikation ist das herausragende Führungsinstrument, dies betrifft sowohl anlassunabhängige als auch standardisierte Kommunikationsverfahren. Transparente und belastbare Kommunikation manifestiert sich auch in einem etablierten nachvollziehbaren Besprechungswesen. Dies ermöglicht Führungsentscheidungen und die zugrundeliegenden Überlegungen transparent und nachvollziehbar zu machen.

Den Rahmen für gute Führung bildet die Rahmenkonzeption „Verantwortliche Wahrnehmung von Führung in der Polizei Nordrhein-Westfalen“ gemäß Runderlass „Führungsstrategie der Polizei Nordrhein-Westfalen“ vom 3. September 2021 - 411-59.06 (n.v.). Die dort beschriebenen Grundsätze sind für alle Beschäftigten der Polizei Nordrhein-Westfalen verbindlich.

1.4.2
Steuerung

Die strategische Steuerung ist für die Polizei Nordrhein-Westfalen von entscheidender Bedeutung. Die Grundlagen der Steuerungssystematik der Polizei Nordrhein-Westfalen sind im Runderlass „Neuausrichtung von Steuerung und Führung der Polizei NRW“ vom 30. September 2005 - 41.1-59.03.02 (1912 LZ 2005) (n.v.) in der jeweils geltenden Fassung beschrieben. Mit Hilfe behördenspezifischer Sicherheitsprogramme, die eine eigenverantwortliche Schwerpunktsetzung der Kreispolizeibehörde unter Beachtung der Rahmenvorgaben und Standards des für Inneres zuständigen Ministeriums ermöglichen, erfolgt eine Konzentration auf die Kernaufgaben polizeilicher Arbeit. Auch bei Personal- und Organisationsentwicklungen ist die Führungsstrategie der Polizei Nordrhein-Westfalen zu beachten. Die Bearbeitung sämtlicher fachlicher und strategischer Themenfelder folgt dem bewährten, kontinuierlichen Steuerungszyklus Planen, Umsetzen, Überprüfen, Bewerten und Anpassen.

Die strategische Ausrichtung wird durch ein umfassendes Qualitätsmanagement, hier insbesondere Audits, ergänzt und damit zu einem geschlossenen Steuerungs- und Führungssystem ausgebaut.“

2. In Nummer 2.8.1 werden die Wörter „des Ministeriums des Innern“ gestrichen und die Angabe „26. November 2018 (MBl. NRW. S. 710)“ durch die Angabe „11. Januar 2022 (MBl. NRW. S. 58)“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 396