Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 26 vom 28.6.2022 Seite 563 bis 600

Zweite Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen“
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Zweite Änderung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen“

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Zweite Änderung der
„Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen
Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen
- progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen“

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie

Vom 22. Juni 2022

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In Nummer 7 der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen - progres.nrw - Programmbereich Klimaschutz und -anpassung in Kommunen“ vom 21. April 2017 (MBl. NRW. S. 463, ber. S. 503), die durch Runderlass vom 23. Juli 2018 (MBl. NRW. S. 428) geändert worden ist, wird die Angabe „30. Juni 2022“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.


2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 587