Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 27 vom 14.7.2022 Seite 601 bis 642

Berichtigung der Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2021 - 2027)
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Berichtigung der Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden (ESF-Förderrichtlinie 2021 - 2027)

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Berichtigung der
Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden
(ESF-Förderrichtlinie 2021 - 2027)

Der Änderungserlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung

von Maßnahmen, die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds

in der Förderphase 2021 bis 2027 mitfinanziert werden

(ESF-Förderrichtlinie 2021 - 2027), IB2 – 2636 ESF-Förderrichtlinie 2021-2027 vom 1. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 587) wird wie folgt berichtigt:

1. In Nummer 22 wird nach dem Wort „gefasst:“ die Angabe „„2.2.3.14“ durch die Angabe „„2.2.3.12“ ersetzt.

2. Die Anlage 2 wird aufgehoben.

Düsseldorf, den 6. Juli 2022

Der Minister des Innern

Im Auftrag

K a l e n b e r g

- MBl. NRW. 2022 S. 627