Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 27 vom 14.7.2022 Seite 601 bis 642
Aufhebung des Runderlasses „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau“ |
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Aufhebung des Runderlasses „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau“
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Aufhebung des Runderlasses „Anforderungen
an die Güteüberwachung und den Einsatz
von Hausmüllverbrennungsaschen
im Straßen- und Erdbau“
Gemeinsamer Runderlass
des Ministeriums für Verkehr
– III A 5 - 58.73.16-000002 – 2022-0001899
und des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
– IV-3 61.05.05.05
Vom 14. Juni 2022
1
Der Runderlass „Anforderungen an die Güteüberwachung und den Einsatz von Hausmüllverbrennungsaschen im Straßen- und Erdbau“ vom 9. Oktober 2001 (MBl. NRW. S. 1508) tritt am 31. Juli 2023 außer Kraft.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 627