Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 29 vom 9.8.2022 Seite 653 bis 656
Änderung der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)“ |
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Änderung der „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW)“
2323
Änderung der
„Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW
(VV TB NRW)“
Runderlass
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Vom 17. Juli 2022
1
Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
NRW vom 15. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 444) wird wie
folgt geändert:
1. In Nummer 3 Satz 4 werden die Wörter „Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung“ durch die Wörter „für Bauen zuständigen Ministeriums“ ersetzt.
2. Die bisherige Nummer 4 wird die Nummer 5.
3. Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
„4
Für Bauvorhaben, für die vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses ein Bauantrag gestellt wurde, dürfen auch die zum Zeitpunkt der Bauantragsstellung gültigen Technischen Baubestimmungen angewendet werden. Dies gilt entsprechend für verfahrensfreie, zustimmungs- und anzeigepflichtige Vorhaben.“
4. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu diesem Erlass ersichtliche Fassung. Sie wird in der elektronischen Fassung des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und ist darüber hinaus in der bereinigten Sammlung des Ministerialblatts für das Land Nordrhein-Westfalen unter https://recht.nrw.de abrufbar. Die Anlage wird zudem in elektronischer Form auf der Internetseite des für Bauen zuständigen Ministeriums veröffentlicht.
2
Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom
18. Juli 2022 in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 654