Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 34 vom 13.10.2022 Seite 795 bis 806
Dritte Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten |
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Dritte Änderung der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten
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Dritte Änderung
der
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung
der Entwicklung von Familienpflegediensten
Runderlass
des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und
Integration
Vom 27. September 2022
1
Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Förderung der Entwicklung von Familienpflegediensten vom 13. August 2007 (MBl. NRW. S. 591), die zuletzt
durch Runderlass vom 6. November 2017 (MBl. NRW. S. 1011) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.1 wird die Angabe „LHO - VV -“ durch die Wörter „der Landeshaushaltsordnung vom 6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445), im Folgenden VV zur LHO,“ ersetzt.
2. Der Nummer 6 wird folgende Nummer 6.5 angefügt:
„6.5
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der
Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung sowie die
gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die
Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 der LHO, soweit nicht
in den Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind.“
3. In Nummer 7 Satz 1 wird die Angabe „2022" durch die Angabe „2027" ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der
Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 799