Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 34 vom 13.10.2022 Seite 795 bis 806

Veröffentlichung des Wildnisentwicklungsgebietes „Egge 9 - Düsterngrund“
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 1
Anlage 2
 

Veröffentlichung des Wildnisentwicklungsgebietes „Egge 9 - Düsterngrund“

791

Veröffentlichung des
Wildnisentwicklungsgebietes „Egge 9 - Düsterngrund

Bekanntmachung
des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr

III-5 630612-000013

Vom 22. September 2022

Nach § 40 Absatz 3 Satz 2 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000 (GV. NRW. S. 568), das zuletzt durch Gesetz vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 139) geändert worden ist, wird hiermit die Erweiterung des Wildnisentwicklungsgebiets „Egge“ um das Teilgebiet 9 „Düsterngrund“ bekanntgegeben.

Mit dieser Veröffentlichung ist das Wildnisentwicklungsgebiet als Naturschutzgebiet im Sinn des § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1362, 1436) geändert worden ist, gesetzlich geschützt. Die mit dieser Unterschutzstellung verbundenen Verbote ergeben sich aus § 40 Absatz 2 des Landesnaturschutzgesetzes.

Die Abgrenzungen des Wildnisentwicklungsgebietes sind in den Übersichtskarten in den Anlagen dargestellt. Eine Karte aller Wildniswälder in Nordrhein-Westfalen kann auch im Internet unter der Adresse http://wildnis.naturschutzinformationen.nrw.de eingesehen werden.

- MBl. NRW. 2022 S. 803