Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 38 vom 7.11.2022 Seite 891 bis 898

Änderung der Förderrichtlinie der Kleingruppenförderung NRW (n.v.) - Kleingruppenförderung -
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Änderung der Förderrichtlinie der Kleingruppenförderung NRW (n.v.) - Kleingruppenförderung -

702

Änderung der
Förderrichtlinie der Kleingruppenförderung NRW (n.v.)
- Kleingruppenförderung -

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 18. Oktober 2022

1
Die Förderrichtlinie der Kleingruppenförderung NRW (n.v.) – Kleingruppenförderung – in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. April 2020 (MBl. NRW. S. 219), die durch Runderlass vom 22. Dezember 2020 (MBl. NRW. 2021 S. 91) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

Förderrichtlinie Messe meets Mittelstand NRW“.

2. Nummer 1 wird wie folgt geändert:

a) Satz 1 wird wie folgt gefasst:

„Das Land fördert mit Zuwendungen nach den §§ 23, 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung Maßnahmen zur Präsentation von klein- und mittelständischen Unternehmen aus Nordrhein-Westfahlen auf Auslandsmessen oder internationalen Messen im Inland.“

b) Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:

aa) In Satz 1 wird das Wort „Kleingruppenförderung“ durch die Wörter „Förderung „Messe meets Mittelstand NRW““ ersetzt.

bb) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

„Zu diesem Zweck sollen die beteiligten Unternehmen an einer Messe im Ausland oder einer internationalen Inlandsmesse unter den Voraussetzungen der Nummer 2 teilnehmen.“

c) Die Nummern 1.3 und 1.4 werden aufgehoben.

d) Die bisherige Nummer 1.5 wird die Nummer 1.3 und wie folgt gefasst:

„1.3

Die Unternehmen erhalten eine Einzelförderung. Eine Vernetzung der teilnehmenden Unternehmen findet durch die NRW.Global Business GmbH statt.“

e) Die Nummer 1.6 wird aufgehoben.

f) Die bisherige Nummer 1.7 wird die Nummer 1.4 und die Wörter „Mitglied der Gruppe“ werden durch die Wörter „antragsstellende Unternehmen“ ersetzt.

g) Die bisherige Nummer 1.8 wird die Nummer 1.5 und in Satz 1 wird das Wort „gemeinsame“ gestrichen.

h) Die bisherige Nummer 1.9 wird die Nummer 1.6.

3. Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort „Auslandsmessen“ die Wörter „oder internationale Messen“ eingefügt und die Wörter „beziehungsweise im M+A ExpoDataBase Messeplaner (www.expodatabase.de)“ gestrichen.

b) Satz 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a) Maßnahmen zur Vorbereitung wie zum Beispiel Mailingkosten, Adressenrecherche durch Dritte, Anzeigenschaltung in Fachzeitschriften und online, Flyer mit direktem Messebezug oder der Eintrag in den Veranstaltungskatalog entsprechend den Positionen des Kostenplans,

4. Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a) Nummer 3.1 wird wie folgt gefasst:

„3.1

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch bis zu 7 500 Euro pro Unternehmen und Jahr. Liegt die Förderung für eine Messe unter 7 500 Euro, kann im betreffenden Jahr eine weitere Messe gefördert werden. Die maximale Förderung aller geförderten Messen ist auf 7 500 Euro pro Jahr begrenzt.“

b) Nummer 3.2 wird wie folgt gefasst:

„3.2

Jedes Unternehmen kann grundsätzlich maximal bis zu drei Jahre gefördert werden, unabhängig vom besuchten Messeland. Förderungen seit dem Jahr 1999 werden angerechnet. Fünf Jahre nach der letzten Maßnahme können Unternehmen erneut die Förderung „Messe meets Mittelstand NRW“ beantragen, sofern die Messebeteiligung in einem anderen als dem zuvor geförderten Land stattfindet.

Für Firmen aus dem Handwerk beziehungsweise andere Kleinbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten gilt die Wartezeit von fünf Jahren nicht.“

5. Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a)    Nummer 4.2 wird wie folgt gefasst:

„4.2

Unternehmensberatungen, Messevertreterinnen und Messevertreter, Kammern, Verbände und Cluster sind von der Förderung ausgeschlossen.“

b)   Die bisherige Nummer 4.2 wird die Nummer 4.3 und wie folgt gefasst:

„4.3

Für Auslandmessen oder internationale Inlandsmessen, auf denen das Land oder der Bund bereits mit einem Firmengemeinschaftsstand vertreten ist, ist keine Förderung möglich.“

6. Nummer 5 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 5.1 wird das Wort „Kleingruppenförderung“ durch die Wörter „die Förderung „Messe meets Mittelstand NRW““ ersetzt.

b) Nummer 5.3 wird wie folgt gefasst:

„5.3

Dem Antragsformular sind die De-minimis-Bescheinigungen und der Kostenplan des teilnehmenden Unternehmens beizufügen.“

7. Nummer 6 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 6.1 wird das Wort „Gruppensprecher“ durch die Wörter „antragstellenden Unternehmen“ ersetzt.

b) In Nummer 6.2 werden die Wörter „der Gruppensprecher“ durch die Wörter „das Unternehmen“ ersetzt.

8. In Nummer 8 wird die Angabe „2025“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.

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Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 894