Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 38 vom 7.11.2022 Seite 891 bis 898

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 - Bundeshaushalt -
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 - Bundeshaushalt -

II.

Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2022
- Bundeshaushalt -

Runderlass
des Ministeriums der Finanzen
H 2202-000004-2022-0011723-I C 1

Vom 21. Oktober 2022

Das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12. Oktober 2022 über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wird in Kürze im Gemeinsamen Ministerialblatt der obersten Bundesbehörden veröffentlicht. Daneben wird das Rundschreiben im Internet (http://zrb.bund.de) in elektronischer Form bereitgestellt. Ich weise die Stellen in der Landes- und Kommunalverwaltung, die den Bundeshaushalt bewirtschaften, darauf hin, dass

1. beleghafte Auszahlungsanordnungen für das Haushaltsjahr 2022 den Bundeskassen mit Rücksicht auf die Weihnachtsfeiertage und die zwangsläufige Mehrbelastung der Kassen unmittelbar vor Abschluss des Haushaltsjahres nicht erst kurz vor Ende des Haushaltsjahres, sondern frühzeitig, und zwar spätestens bis zum 6. Dezember 2022 zuzuleiten sind,

2. in Nummer 3 des vorbezeichneten Rundschreibens Regelungen zum Jahresabschluss im automatisierten Verfahren des Bundes (HKR-Verfahren) enthalten sind, die auch für die Titelverwalter von Bedeutung sind. Darüber hinaus sind in diesem Abschnitt Ausführungen zur Übernahme der Buchungen über eingegangene Verpflichtungen enthalten.

Auf Nummer 1.6 und Nummer 4 des Rundschreibens weise ich besonders hin.

- MBl. NRW. 2022 S. 896