Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 41 vom 15.12.2022 Seite 935 bis 984
Änderung der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft |
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Änderung der Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft
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Änderung der Richtlinie über die Förderung
von
digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von
Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und
darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem
Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen
in anderer Trägerschaft
Runderlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
Vom 16. November 2022
1
Die Richtlinie über die Förderung von digitalen Sofortausstattungen in Kursen zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen der Sekundarstufe I gemäß § 6 des Weiterbildungsgesetzes und darauf vorbereitende Maßnahmen an Volkshochschulen und nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannten Weiterbildungseinrichtungen in anderer Trägerschaft vom 8. Juni 2021 (MBl. NRW. S. 442) wird wie folgt geändert:
1. In Nummer 1.1 werden in Nummer 5 die Angabe „14. Oktober 2020“ durch die Angabe „7.Oktober 2022“ und die Angabe „(MBl. NRW. S. 714)“ durch die Angabe „(MBl. NRW. S. 845)“ ersetzt.
2. In Nummer 6.2 wird die Angabe „31. Dezember 2022“ durch die Angabe „30. September 2023“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2022 S. 978