Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2022 Nr. 44 vom 29.12.2022 Seite 1033 bis 1074

Änderung der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft
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Änderung der Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

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Änderung der Richtlinie zur Berücksichtigung
von bürgerschaftlichem Engagement
im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des
Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Runderlass
des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft

Vom 12. Dezember 2022

1

Die Richtlinie zur Berücksichtigung von bürgerschaftlichem Engagement im Rahmen von Zuwendungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft vom 4. Dezember 2019 (MBI. NRW. S. 783) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 1 werden die Wörter „Teil II Nummer 2.3.2“ durch die Wörter „Teil II Nummer 2.3.3“ und die Angabe „11. Mai 2018 (MBl. NRW. S. 360)“ durch die Angabe „6. Juni 2022 (MBl. NRW. S. 445)“ ersetzt.

2. In Nummer 5 Satz 1 wird die Angabe „2022“ durch die Angabe „2027“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2022 S. 1040