Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 3 vom 30.1.2023 Seite 45 bis 52

Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“
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Änderung des Runderlasses „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“

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Änderung des Runderlasses
„Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen
zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Vom 3. Januar 2023

1

Der Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung“ vom 27. Mai 2021 (MBl. NRW. 2021 S. 579, ber. S. 691.) wird wie folgt geändert:

1. Dem Wortlaut der Nummer 1.1 wird folgender Satz angefügt:

„Die Förderung nach diesem Runderlass wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 beendet.“

2. Dem Wortlaut der Nummer 6.5 wird folgender Satz angefügt:

„Ein Nachweis ist letztmalig nach diesem Runderlass im Jahr 2023 für das Jahr 2022 zu erstellen.“

3. In Nummer 7 wird die Angabe „31. Dezember 2026“ durch die Angabe „31. Dezember 2023“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 48