Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 8 vom 22.3.2023 Seite 177 bis 208

Neunte Änderung der FöRl Extremwetterfolgen
Normkopf
Norm
Normfuß
 
zugehörige Anlagen :
Anlage 3
 

Neunte Änderung der FöRl Extremwetterfolgen

79023

Neunte Änderung der
FöRl Extremwetterfolgen

Runderlass
des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
 – III 3 – 63.07.01.03

Vom 22. Februar 2023

1

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 23. Mai 2019 (MBl. NRW. S. 225), der zuletzt durch Runderlass vom 4. Mai 2022 (MBl. NRW. S. 445) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Nummer 2.4.1 wird wie folgt gefasst:

„2.4.1
Vorarbeiten

2.4.1.1
Vorarbeiten wie standörtliche Untersuchungen, einschließlich der Auswertung digitaler Daten und Bodenproben, naturschutzbezogener Untersuchungen,

2.4.1.2
forstfachliche Stellungnahmen und Planungen zur Bestandesbegründung sowie Leitung und Koordinierung von Wiederbewaldungen, die gefördert werden nach Nummer 2.4.3.“

2. Nummer 5.2 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a wird nach der Angabe „2.2.6“ die Angabe „, 2.4.1.2“ eingefügt.

b) In Buchstabe b wird die Angabe „2.4.1“ durch die Angabe „2.4.1.1“ ersetzt.

3. In Nummer 5.4 Satz 3 wird die Angabe „2.4.1“ durch die Angabe „2.4.1.1“ ersetzt.

4. In Nummer 7.1 Satz 5 wird die Angabe „2.4.1“ durch die Angabe „2.4.1.1“ ersetzt.

5. Die Anlage 3 erhält die aus dem Anhang zu diesem Runderlass ersichtliche Fassung.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

MBl. NRW. 2023 S. 183