Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 9 vom 27.3.2023 Seite 209 bis 222

Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelfer/innen zum Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)
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Gebührenordnung für die Durchführung der beruflichen Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelfer/innen zum Fortbildungsabschluss Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)

2123

Gebührenordnung für die Durchführung
der beruflichen Aufstiegsfortbildung
für Zahnmedizinische Fachangestellte oder Zahnarzthelfer/innen
zum Fortbildungsabschluss
Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)

Bekanntmachung
 der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Vom 13. November 2021

Die Kammerversammlung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe hat in ihrer Sitzung am 13. November 2021 auf Grundlage des § 23 Absatz 1 des Heilberufsgesetzes vom 9. Mai 2000 (GV. NRW. S. 403), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GV. NRW. S. 1086) geändert worden ist, die folgende Gebührenordnung für die Durchführung der Aufstiegsfortbildung zum Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“ beschlossen, die die durch Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Februar 2023 genehmigt worden ist:

Inhalt

§ 1 Teilnehmergebühr / Fälligkeit / Ratenzahlungen

§ 2 Rücktritt von der Aufstiegsfortbildung

§ 3 Prüfungsgebühren / Fälligkeit

§ 4 Geschlechtsspezifische Bezeichnung

§ 5 Inkrafttreten

§ 1
Teilnehmergebühr / Fälligkeit / Ratenzahlung

(1) Mit Anmeldung zur Aufnahmeprüfung, Aufstiegsfortbildung oder Gleichwertigkeitsprüfung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe entsteht jeweils der Anspruch auf Erhebung der nachfolgenden Teilnehmergebühren.

(2) Die Gebühr für die Aufnahmeprüfung zur Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung zum Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“ beträgt 150 € je Teilnehmer/in je Aufnahmeprüfung.

(3) Die Gebühr für die Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung zum Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“ beträgt für das erste Trimester 3.900 €, für das zweite Trimester 5.900 € und für das dritte Trimester 7.900 € je Teilnehmer/in. Wird ein Trimester wiederholt, ist die jeweilige Gebühr für das Trimester erneut zu zahlen.

(4) Die Gebühr für die Gleichwertigkeitsprüfung zur Teilnahme an der Aufstiegsfortbildung zum Fortbildungsabschluss „Bachelor Professional in Dentalhygiene (ZÄKWL)“ beträgt 200 € je Teilnehmer/in je Gleichwertigkeitsprüfung.

(5) Die Gebühr ist 21 Tage nach Erstellung des Bescheids, welcher nach der Aufnahmeprüfung, nach der Gleichwertigkeitsprüfung oder vor Beginn eines jeden Trimesters übermittelt wird, fällig.

(6) Die Teilnehmergebühr für das zweite Trimester kann auch in zwei Raten von je 2.950 € und die Teilnehmergebühr für das dritte Trimester kann auch in zwei Raten von je 3.950 € beglichen werden. Die Raten sind 21 Tage nach Erstellung der Bescheide, welche vor Beginn und zur Mitte des Trimesters übermittelt werden, fällig.

§ 2
Rücktritt von der Aufstiegsfortbildung

(1) Acht Wochen vor Beginn des ersten Trimesters kann ein Rücktritt von der Aufstiegsfortbildung erfolgen. Vier Wochen vor Beginn des zweiten und dritten    Trimesters kann in begründeten Ausnahmefällen ein Rücktritt von der weiteren Aufstiegsfortbildung erfolgen.

(2) Der Rücktritt ist in Textform gegenüber der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe zu erklären.

(3) Bei einem Rücktritt entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 300 €, welche 21 Tage nach Erstellung des diesbezüglichen Bescheids fällig ist.

§ 3
Prüfungsgebühren / Fälligkeit

(1) Die Prüfungsgebühr für die Teilnahme an den Prüfungen im ersten Trimester beträgt 200 €, im zweiten Trimester 300 € im dritten Trimester 400 €.

(2) Die Prüfungsgebühr für erfolgreiche Absolventen/innen einer Aufstiegsfortbildung zur/zum Dentalhygieniker/in beträgt 700 € einschließlich der vorgeschalteten Gleichwertigkeitsprüfung.

(3) Die Prüfungsgebühr für Teilnehmer/innen, die sich einer Wiederholungsprüfung unterziehen, beträgt 300 € je Wiederholungsprüfung.

(4) Die Gebühren sind 21 Tage nach Erstellung der Bescheide, welche nach Anmeldung zur Teilnahme an der jeweiligen Trimesterprüfung bzw. der Wiederholungsprüfung übermittelt werden, fällig.

§ 4
Geschlechtsspezifische Bezeichnung

Alle personenbezogenen Begriffe dieser Gebührenordnung gelten im amtlichen Sprachgebrauch gleichermaßen für die weibliche, männliche und diverse Form.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.

Ausgefertigt:

Münster, den 2. März 2022

Dr. Gordan  S i s t i g

Vizepräsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

in Vertretung für
Jost  R i e c k e s m a n n

Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

Genehmigt:

Düsseldorf, den 8.2.2023

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

V.  S t e n z e l

Ausgefertigt zum Zwecke der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen

Münster, den 8. März 2023

Jost R i e c k e s m an n

Präsident der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe

- MBl. NRW. 2023 S. 216