Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 10 vom 30.3.2023 Seite 223 bis 230

Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
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Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

2430

Änderung der
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen
der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
- II B 5 AQ 7027 -

Vom 16. März 2023

1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Initiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ vom 18. Dezember 2019 (MBl. NRW. 2020 S. 29), die zuletzt durch Runderlass vom 2. November 2021 (MBl. NRW. S. 929) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In Nummer 5.2 werden nach dem Wort „vorsieht“ die Wörter „beziehungsweise Abweichungen sind zulässig für von Trägern durchgeführte Projekte, wenn ein außerordentliches landespolitisches Interesse an der Umsetzung besteht (zu prüfen durch das für Arbeit zuständige Ministerium) und ein Nachweis vorgelegt wird, dass der Träger den Eigenanteil nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann.“ eingefügt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 224