Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 16 vom 27.4.2023 Seite 421 bis 434

Erste Änderung des Runderlasses über die Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien)
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Erste Änderung des Runderlasses über die Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien)

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Erste Änderung des Runderlasses über die Auslegung
und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans
Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren
Energien (Wind- und Solarenergie)
(LEP-Erlass Erneuerbare Energien)

Runderlass
des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Vom 13. April 2023

Der Runderlass „Auslegung und Umsetzung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen im Rahmen eines beschleunigten Ausbaus der erneuerbaren Energien (Wind- und Solarenergie) (LEP-Erlass Erneuerbare Energien)“ vom 28. Dezember 2022 (MBl. NRW. 2023 S. 90) wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 2 wird der letzte Satz „Der Erlass ist abgestimmt mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr und dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz.“ gestrichen.

2. Nummer 3.2.1 wird wie folgt geändert:

a) Im Abschnitt „Freiflächen-Solarenergieanlagen mit einer Grundfläche ab 10 ha“ wird in Satz 6 die Angabe “a)“ durch „Freiflächen-Solarenergieanlagen niedriger Bauhöhe“ und die Angabe „b)“ durch „Hochaufgeständerte Agri-PV-Anlagen (Kategorie I)“ ersetzt.

b) Im Abschnitt „Freiflächen-Solarenergieanlagen mit einer Grundfläche zwischen 2 und 10 ha“ wird im letzten Satz die Angabe „a)“ durch „Freiflächen-Solarenergieanlagen niedriger Bauhöhe“ ersetzt.

- MBl. NRW. 2023 S. 429