Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 23 vom 21.6.2023 Seite 569 bis 602

Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung
Normkopf
Norm
Normfuß
 

Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung

751

Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement-
und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung

Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- VIII-2-30.35.01-

Vom 11. Mai 2023

1

Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 565), der zuletzt durch den Runderlass vom 10. Dezember 2019 (MBl. NRW. S. 795) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter „Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger ETN (FZJ, ETN)“ durch die Wörter „Bezirksregierung Arnsberg“ ersetzt.

b) Satz 2 wird gestrichen.

c) Der neue Satz 3 wird gestrichen.

2. Nummer 7.3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:

„Der Verwendungsnachweis ist der Bezirksregierung Arnsberg spätestens sechs Monate nach Ende der Bewilligungszeitraums vorzulegen.“

5. In Nummer 8 wird die Angabe „1. Oktober 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.

2

Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 570