Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 23 vom 21.6.2023 Seite 569 bis 602
Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung |
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Vierte Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement- und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung
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Vierte Änderung
der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen
zur Durchführung eines kommunalen Qualitätsmanagement-
und Zertifizierungsverfahrens zur Klimafolgenanpassung
Runderlass
des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
- VIII-2-30.35.01-
Vom 11. Mai 2023
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Der Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 5. Oktober 2018 (MBl. NRW. S. 565), der zuletzt durch den Runderlass vom 10. Dezember 2019 (MBl. NRW. S. 795) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Wörter „Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger ETN (FZJ, ETN)“ durch die Wörter „Bezirksregierung Arnsberg“ ersetzt.
b) Satz 2 wird gestrichen.
c) Der neue Satz 3 wird gestrichen.
2. Nummer 7.3 Satz 5 wird wie folgt gefasst:
„Der Verwendungsnachweis ist der Bezirksregierung Arnsberg spätestens sechs Monate nach Ende der Bewilligungszeitraums vorzulegen.“
5. In Nummer 8 wird die Angabe „1. Oktober 2023“ durch die Angabe „31. Dezember 2026“ ersetzt.
2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
- MBl. NRW. 2023 S. 570