Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 24 vom 29.6.2023 Seite 603 bis 640

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß NotSanG und RettAPO (Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen)
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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau der Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß NotSanG und RettAPO (Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen)

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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau
der Digitalisierung an Ausbildungseinrichtungen gemäß NotSanG und RettAPO
(Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen)

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
VA4 – 93.21.02.03

Vom 21. Juni 2023

1
In Nummer 7 der Förderrichtlinie Digitalisierung Rettungsdienstschulen vom 26. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 1022), die durch Runderlass vom 14. November 2022 (MBl. NRW. S. 916) geändert worden ist, wird die Angabe „30. Juni 2023“ durch die Angabe „30. November 2023“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 604