Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 24 vom 29.6.2023 Seite 603 bis 640

Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere
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Zweite Änderung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere

7824

Zweite Änderung der Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der Verbesserung von Gesundheit und
Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere

Runderlass des
Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz
II.2 63.05.07.03

Vom 20. Juni 2023

1
Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung von Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere vom 20. September 2021 (MBl. NRW. S. 801), die durch Runderlass vom 8. Dezember 2022 (MBl. NRW. S. 1041) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:

„a) des Artikels 27 der Verordnung (EU) Nr. 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 327 vom 21.12.2022, S. 1),“.

2. In Nummer 9 Satz 2 wird die Angabe „30. Juni 2023“ durch die Angabe „30. September 2023“ ersetzt.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 604