Ministerialblatt (MBl. NRW.)
Ausgabe 2023 Nr. 26 vom 11.7.2023 Seite 695 bis 730

Vierte Änderung des Runderlasses „Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“
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Vierte Änderung des Runderlasses „Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“

20310

Vierte Änderung des Runderlasses
„Zuständigkeit für Personalangelegenheiten
der Beschäftigten im Geschäftsbereich
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“

Runderlass
des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales
– I B 4-2007 –

Vom 23. Mai 2023

1
Der Runderlass „Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Beschäftigten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ vom 2. Oktober 2008 (MBl. NRW. S. 564), der zuletzt durch Runderlass vom 4. Oktober 2021 (MBl. NRW. S. 796) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1.1 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe a werden nach dem Wort „für“ die Wörter „Arbeitsschutz und“ eingefügt.
b) Nach Buchstabe b wird folgender Buchstabe c eingefügt:

„c) der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht,“.

c) Die bisherigen Buchstaben c und d werden die Buchstaben d und e.

2. Nummer 1.5 wird wie folgt geändert:

a) In Buchstabe b werden die Wörter „Arbeitsgestaltung und“ durch die Wörter „Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung,“ ersetzt.

b) In Buchstabe c wird nach dem Wort „Medizinprodukten“ das Wort „und“ eingefügt.
c) Nach Buchstabe c wird folgender Buchstabe d eingefügt:

„d) der Leitung und Dezernatsleitung bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht“.

2
Dieser Runderlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

- MBl. NRW. 2023 S. 723